Kretschmann glaubt an Verfassungskonformität von Impfpflicht

dpa Berlin. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält eine allgemeine Corona-Impfpflicht für vereinbar mit dem Grundgesetz. Er glaube nicht, dass dies verfassungswidrig wäre, sagte der Grünen-Politiker am Montagabend im ZDF-„heute journal“. Es habe in Deutschland lange Zeit eine Impfpflicht gegeben, sie sei vor Jahrzehnten aber aufgegeben worden. Auch gebe es eine solche Pflicht in abgeschwächter Form bei Masern.

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Kretschmann und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warben in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstag) für eine Impfpflicht. „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen“, schrieben beide Politiker. Im ZDF sprach Kretschmann von einem schwierigem Abwägungsprozess und einem tiefen Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Noch tiefere Eingriffe seien aber Maßnahmen wie bei überlasteten Krankenhäusern - etwa eine Auswahl, wer behandelt wird und wer nicht.

Kretschmann machte klar, dass bei einer Impfpflicht sicher niemand bei Verweigerung im Gefängnis lande oder von der Polizei zum Impfen abgeholt werde. Möglich wären jedoch Bußgelder. Man könne aber davon ausgehen, dass sich die Bevölkerung in der Regel an Gesetze halte, auch wenn jemand nicht davon überzeugt sei. Kretschmann zufolge wäre eine Impfpflicht Sache des Bundesgesetzgebers.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer warnte am Montagabend vor großen Menschenansammlungen. „Wir sollten auf alles verzichten, bei dem viele Menschen auf einer Stelle zusammenkommen über eine längere Zeit - sowohl innen wie draußen“, sagte der CDU-Politiker in den ARD-„Tagesthemen“. Im besonders schwer von der vierten Corona-Welle betroffenen Sachsen gilt seit Montag eine neue Corona-Notfallverordnung. So sind Weihnachtsmärkte und große Veranstaltungen abgesagt, im Einzelhandel gilt mit Ausnahme für Waren des täglichen Bedarfs die 2G-Regel.

„Dieser Virus hat deutlich an Kraft gewonnen und, wir alle in der Bevölkerung, wir sind genervt und wir haben die Kraft verloren“, sagte Kretschmer in der ARD. Diese Kombination führe dazu, dass, wenn es Ausbrüche gebe, diese „ganz rapide verlaufen“.

© dpa-infocom, dpa:211122-99-103034/2

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Erstellt:
22. November 2021, 22:58 Uhr

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