Kretschmann: „Rechnungshof kann ganz unbesorgt sein“

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält die Zweifel des Landesrechnungshofs an den neuen Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Nachtragsetat für unbegründet. Die grün-schwarze Koalition wolle mit dem Nachtrag vor allem für den Fall vorsorgen, dass die Corona-Krise sich noch heftiger auswirke als erwartet. „Der Rechnungshof kann da mal ganz unbesorgt sein“, sagte der grüne Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Der Präsident des Landesrechnungshof, Günther Benz, hatte die Frage gestellt, ob das Land nicht noch genug Reserven im Haushalt habe, um ohne neue Kredite auskommen zu können.

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Kretschmann erwiderte, es sei noch gar nicht klar, ob die Regierung das Geld am Ende wirklich brauche. Die Risikovorsorge sei aber nötig, weil sich in der Pandemie „dramatische Dinge“ ändern könnten. „Das Virus ist nicht nur fies, sondern auch mutierfähig.“ Er betonte, dass die Mittel nur im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgegeben werden könnten. Kretschmann verwies aber darauf, dass Grün-Schwarz im Haushalt 2022 ohne neue Schulden auskommen wolle.

Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht grundsätzlich aus. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen. Die Schuldenbremse erlaubt außerdem, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren. Für ihren Nachtragshaushalt greift die grün-schwarze Koalition wegen der Corona-Krise auf beide Optionen zurück. Sie nimmt 950 Millionen Euro neue Schulden als Risikovorsorge auf und 250 Millionen Euro über die Konjunkturkomponente. Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) will den Nachtrag an diesem Mittwoch in den Landtag einbringen.

© dpa-infocom, dpa:210713-99-365373/2

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Erstellt:
13. Juli 2021, 13:28 Uhr

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