Küchenbauer Alno darf sich in Eigenverwaltung sanieren

dpa/lsw Pfullendorf. Der zahlungsunfähige Küchenbauer Neue Alno GmbH darf versuchen, sich in Eigenverwaltung finanziell zu sanieren. Das Amtsgericht Hechingen habe am Montag vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, sagte eine Gerichtssprecherin. Vorläufiger Sachwalter ist demnach der Stuttgarter Fachanwalt für Insolvenzrecht Holger Leichtle. Zunächst hatte die „Schwäbische Zeitung“ darüber berichtet.

Die Aufschrift ALNO AG prangt am Haupteingang des Küchenherstellers Alno. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Die Aufschrift ALNO AG prangt am Haupteingang des Küchenherstellers Alno. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Die Neue Alno GmbH mit Sitz in Pfullendorf (Landkreis Sigmaringen) hatte Ende Juni ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Keinem der Mitarbeiter sei bislang gekündigt worden, sagte Geschäftsführer Michael Spadinger. Die finanziellen Probleme führte er auf einen Grundstücksverkauf aus dem Jahr 2019 zurück, der noch immer nicht beglichen worden sei.

Die Alno AG war schon 2017 in die Insolvenz geraten. Die britische Investmentgesellschaft Riverrock kaufte das Stammwerk in Pfullendorf samt Maschinen ohne Schulden für rund 20 Millionen Euro. Das Unternehmen musste deutlich schrumpfen und wird heute als Neue Alno GmbH geführt. 2016 hatte Alno noch 1600 Mitarbeiter, heute sind es gut 230 am Standort Pfullendorf.

© dpa-infocom, dpa:210705-99-265909/2

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Erstellt:
5. Juli 2021, 14:22 Uhr

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