Land behält Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige bei
dpa/lsw Stuttgart. In Baden-Württemberg können ungeimpfte Jugendliche bis auf weiteres mit einem Schülerausweis in Cafés, Restaurants und ins Kino. Das Kultusministerium bestätigte am Dienstag in Stuttgart, dass es keine Pläne gebe, die Ausnahmeregel für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote zu ändern. Das heißt, der Schülerausweis gilt weiter überall dort als Testnachweis, wo etwa 3G oder 2G für den Zutritt verlangt wird. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete zunächst darüber.
Zwar gibt es für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, aber das Land hatte die Frist für die Ausnahme immer wieder verlängert - zuletzt bis Februar. Für Kinder unter 12 Jahren gelten sowieso Ausnahmen, weil es für sie noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Die Entscheidung zu den 12- bis 17-Jährigen sei schon im Januar gefallen und auch via Twitter kommuniziert worden, sagte der Sprecher. Für die Faschingsferien müssten Schüler und Eltern wissen, dass der Schülerausweis zwar in der Woche des „schmotzigen Donnerstag“ akzeptiert werde - jedoch nicht in der Ferienwoche, die mit dem Rosenmontag beginnt.
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