Land lockert Quarantäne-Regeln für kritische Infrastruktur

dpa/lsw Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg will die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur lockern. Zur kritischen Infrastruktur zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten. Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist.

Eine Pflegekraft steht auf einer Intensivstation in einem Zimmer. Foto: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild

Eine Pflegekraft steht auf einer Intensivstation in einem Zimmer. Foto: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild

Die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung soll an diesem Freitag verkündet werden und am Montag in Kraft treten. Hintergrund für die Maßnahme ist die Sorge, dass etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Strom- oder Wasserversorger wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Virusvariante in personelle Engpässe kommen könnten.

© dpa-infocom, dpa:220211-99-75424/2

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Erstellt:
11. Februar 2022, 07:20 Uhr

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