Land und Stadt Heidelberg ringen um Nutzung von Ex-Knast
dpa/lsw Stuttgart/Heidelberg. Der Streit um das frühere Heidelberger Gefängnis „Fauler Pelz“ geht in eine neue Runde. Das Land lässt sich von dem von der Stadt angedrohten Baustopp an dem Gebäude nicht beeindrucken. Es kündigt seinerseits einen Widerspruch an.
Das Land beharrt im Streit mit der Stadt Heidelberg auf seinen Plänen, das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug zu nutzen. In einer Antwort des für die Unterbringung von psychisch kranken und drogensüchtigen Straftätern zuständigen Sozialministeriums auf ein Schreiben der Stadt heißt es, wenn diese - wie angekündigt - einen Baustopp verfüge, werde es Widerspruch einlegen. Über diesen habe dann das Regierungspräsidium Karlsruhe zu entscheiden, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief.
Die Stadt und die Universität Heidelberg wollen auf dem Areal Arbeitsplätze für Hochschulangehörige schaffen. Bei der Finanzierung ist die unter Raumnot leidende Landesuniversität allerdings auf das Land angewiesen. Dieses will hingegen vorübergehend auf der ihm gehörenden Liegenschaft zusätzliche Kapazitäten für die Therapie von drogensüchtigen Straftätern schaffen. Dass es sich um ein bis 2025 begrenzte Nutzung handelt, nimmt die Stadt dem Ministerium angesichts von elf Millionen Euro Kosten für die Reparaturen und den auch künftig knappen Plätzen für Psychiatrie-Patienten nicht ab.
Laut dem Ministerium handelt es sich aber bei der Tätigkeit von Handwerkern in dem Gebäudekomplex um „kleinere Ausbesserungsarbeiten“, die keine Baugenehmigung erfordern. Aus Sicht der Stadt werden an dem Komplex hingegen im Zuge einer neuen Nutzung Bauarbeiten verrichtet, für die das Heidelberger Bauamt grünes Licht geben müsse. Insofern seien sie unzulässig.
Das Ministerium hat im Gegensatz zur Stadt auch keine Bedenken hinsichtlich des Denkmalschutzes des 150 Jahre alten Gebäudekomplexes, in dem von Herbst an 80 Patienten untergebracht werden sollen. „Das im Vordergrund stehende äußere Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Anlage wird durch die in Durchführung befindlichen Maßnahmen nicht beeinträchtigt“, heißt es in dem Brief des Ressorts von Minister Manne Lucha (Grüne). Zu der Instandsetzung gehörten etwa das Streichen der Innenwände, der Austausch von Sanitäranlagen oder Ausbesserungsarbeiten, die auf den Leerstand zurückzuführen sind.
Das Ministerium wirft der Stadt vor, „in Bausch und Bogen alles, was dort an Maßnahmen erfolgt, als denkmalschutzrechtlich genehmigungsbedürftig einzuordnen“. Gebe die Kommune diese kategorische Haltung auf, sei das Land offen für eine Diskussion, an der auch Denkmalschutzfachleute teilnehmen sollen. Dazu bietet das Ministerium der Stadt einen Vororttermin an.
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