Land will Gefängnisse besser gegen Drohnen schützen
dpa/lsw Stuttgart. Sie können Handys, Drogen und Waffen schmuggeln, die Lage auskundschaften oder einfach unerlaubt Videos und Fotos machen: In unmittelbarer Nähe von Haftanstalten können Drohnen zum Sicherheitsrisiko werden. Deshalb rüstet Baden-Württemberg auf.
Baden-Württemberg will seine Gefängnisse besser gegen das Schmuggeln und Ausspähen durch Drohnen wappnen und rüstet die Justizvollzugsanstalten auf. Nach Ansicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU) sollten Drohnen zudem bereits ab Werk so programmiert sein, dass sie nicht in gesperrte Lufträume fliegen können. Mit Hilfe der GPS-Koordinaten der Flugverbotszonen ist das zwar bereits möglich. Mit einem Vorstoß für ein besseres System scheitern der Südwesten und die anderen Bundesländer bislang aber in Brüssel bei der EU-Kommission.
Die Zahl der Drohnensichtungen über Gefängnissen in Baden-Württemberg hat sich zwar in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Mit 8 Zwischenfällen im laufenden Jahr und insgesamt 41 seit dem Jahr 2015 ist sie aber nach wie vor vergleichsweise gering. „Es handelt sich nach wie vor um Einzelfälle“, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Dennoch werde das Phänomen ernst genommen. Mit den Drohnen werde vor allem versucht, unerlaubte Gegenstände in die Gefängnisse zu bringen. Meist gehe es lediglich um Überflüge, mehrfach seien aber auch bereits präparierte Drohnen sichergestellt worden, mit denen Mobiltelefone oder Drogen hätten transportiert werden können.
Für Haftanstalten und deren nähere Umgebung gilt nicht nur in Baden-Württemberg ein Überflugverbot. Die Behörden haben bislang aber kaum Möglichkeiten, die Einhaltung des Verbots zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Die Justizminister der Länder hatten sich Mitte November in Berlin darauf verständigt, die Bundesregierung zu bitten, sich für eine EU-weite Lösung des Problems einzusetzen.
Das Ministerium in Stuttgart spricht bei einigen Instrumenten gegen die Drohnen noch von Marktforschung, Marktanalyse und Testszenarien in einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Derzeit würden vor allem die Zellenfenster der Gefangenen nachgerüstet. „Sie werden so konstruiert, dass keine Gegenstände von Drohnen entgegengenommen werden können“, sagte Gentges.
Gemeinsam mit dem führenden Hersteller für Drohnen ist laut Ministerium zudem das so genannte Geo Fencing (von englisch „fence“ für „Zaun“) in allen baden-württembergischen JVA umgesetzt worden. Dabei werden anhand von Geo-Daten und Software virtuelle Zäune um gesperrte Lufträume eingerichtet. Drohnen dieses Herstellers können in diese Bereiche nicht mehr eindringen.
Das Problem: Das „Geo-Fencing“ beschränkt sich bislang auf einen Hersteller. „Der Idealfall wäre, wenn die Hersteller verpflichtet würden, die Drohnen so zu konstruieren, dass Gefängnisse nicht überflogen werden können“, sagte Gentges. Dazu brauche es aber eine Rechtsänderung auf europäischer Ebene. Dies werde kurzfristig wohl nicht zu erreichen sein, räumte sie ein.
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