Landesbank Baden-Württemberg gewinnt Verfahren am EuGH
dpa Luxemburg. Die Landesbank Baden-Württemberg hat vor dem EuGH einen Rechtsstreit gegen die in Reaktion auf die Finanzkrise geschaffene Abwicklungsbehörde für Banken gewonnen. Der Europäische Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen Beschluss über die Berechnung von im Voraus erhobenen Beiträgen zum Abwicklungsfonds für 2017 nichtig. Dieser war demnach von der Abwicklungsbehörde SRB unzureichend begründet worden.
Der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) soll verhindern, dass künftige Bankenkrisen vornehmlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. In den Fonds zahlen jährlich mehrere Tausend Finanzinstitute Beiträge ein, die durch die Abwicklungsbehörde SRB festgelegt werden. Die Landesbank Baden-Württemberg stritt gegen den Beitrag 2017, weil sie die Festsetzung nicht für nachvollziehbar hielt.
Bereits das EU-Gericht hatte der Bank Recht gegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Doch legte der SRB Rechtsmittel ein, so dass nun der EuGH abschließend entscheiden musste.
Die Landesbank teilte nach der Erklärung des EuGH mit: „Der EuGH hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bescheid über die Bankenabgabe für die LBBW nicht hinreichend begründet war und daher aufzuheben war.“ Die Bank gehe davon aus, dass sie einen neuen Bescheid erhalte.
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