Landesregierung begrüßt Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

dpa/lsw Karlsruhe/Stuttgart. Das Land begrüßt die Entscheidung zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags und sieht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch ein Mittel gegen Verschwörungsmythen und falsche Informationen. Der Rundfunk habe einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung, sagte Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet am Donnerstag. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung vorläufig in Kraft gesetzt.

„Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem gerade aktuellen parteipolitischen Gusto der CDU in Sachsen-Anhalt erknobelt, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und staatsfern ermittelt“, sagte Hoogvliet weiter. Ein sorgsam recherchierender, faktenbasierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei „ein weit strahlender Leuchtturm für eine gut informierte Gesellschaft und damit letztlich auch für den Zusammenhalt der Bevölkerung von elementarer Bedeutung“.

Laut Bundesverfassungsgericht hat Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hat. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.

Aus Sicht der SPD ist die Anpassung des Beitrags „ein maßvoller Kompromiss“. Der Beschluss sei vielmehr „eine Ohrfeige für all jene, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum politischen Spielball machen wollen“, sagte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jonas Weber. Er zeigte sich besorgt, dass konservative Parteien in ganz Europa versuchten, öffentlich-rechtliche Sender zu schwächen. „Diese Versuche sind leider auch in Deutschland angekommen“, sagte Weber.

© dpa-infocom, dpa:210805-99-722286/3

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Erstellt:
5. August 2021, 11:38 Uhr

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