Regierung bleibt bei 2G im Einzelhandel: Wirtschaft drängt

dpa/lsw Stuttgart. Im Einzelhandel müssen Menschen im Südwesten weiter einen 2G-Nachweis zeigen. Die Regierung hält auch nach dem Urteil in Bayern an ihrer Regelung fest. Wirtschaftsverbände fordern dagegen mit Nachdruck einheitliche Vorgaben im Umgang mit der Corona-Pandemie.

„Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

„Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die 2G-Regel im Einzelhandel zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nach dem Willen der Landesregierung auch nach dem Ende der Vorgabe in Bayern bestehen bleiben. Wirtschaftsverbände erhöhen dagegen den Druck und fordern eine umgehende Aussetzung der 2G-Regelung im Südwesten. Das Staatsministerium in Stuttgart teilte am Donnerstag mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfung durch den VGH in Mannheim mit: „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt.“

Zudem wies das Ministerium darauf hin, die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden. Zuvor hatten die „Heilbronner Stimme“ und der „Südkurier“ berichtet.

Der Handelsverband Baden-Württemberg forderte angesichts des Urteils in Bayern, die Landesregierung müsse nun unverzüglich nachziehen und die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aussetzen. „Es ist unseren Kundinnen und Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht“, teilte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Donnerstag mit. Sie fürchtet, dass Menschen im Grenzgebiet von Bayern und Baden-Württemberg nun zum Einkauf in den Freistaat fahren. „Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händlerinnen und Händler nicht mehr verkraftbar.“

Auch der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) sprach sich für die Abschaffung der 2G-Regel aus. Man fürchte sonst in den Grenzregionen einen „wettbewerbsverzerrenden Einkaufstourismus“, teilte der Verband am Donnerstag mit.

Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G - Zutritt haben somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel komplett auszusetzen.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.

© dpa-infocom, dpa:220120-99-781012/5

Ein Schild weist am Eingang eines Ladens in der Innenstadt auf die Maskenpflicht und die 2G-Regel hin. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Ein Schild weist am Eingang eines Ladens in der Innenstadt auf die Maskenpflicht und die 2G-Regel hin. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

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Erstellt:
20. Januar 2022, 10:45 Uhr

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