Landtag will Grabsteine aus Kinderarbeit verbannen
dpa/lsw Stuttgart. Der Landtag entscheidet heute über neue gesetzliche Vorgaben, mit denen neue Grabsteine aus Kinderarbeit auf baden-württembergischen Friedhöfen verbannt werden sollen. Ein mehrstufiges Verfahren zum Nachweis über die Herkunft der Steine soll Friedhofsträgern und Steinmetzen mehr Rechtssicherheit geben. Die Koalitionsfraktionen Grüne und CDU hatten den Entwurf, mit dem das Bestattungsgesetz geändert werden soll, ins Parlament eingebracht. Eine Zustimmung des Landtags gilt daher als sicher.
Grün-Schwarz macht damit einen neuen Anlauf: Denn die Gesetzesnovelle für kinderarbeitsfreie Grabsteine der früheren grün-roten Landesregierung im Südwesten von 2012 war ins Leere gelaufen: Nach ihr sollte das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in die Friedhofssatzung aufgenommen werden können. Gerichte kassierten die schon vorgenommenen Satzungsänderungen der Kommunen wieder ein, weil es kein anerkanntes Zertifikat für Grabsteine ohne Kinderarbeit gebe.
Nach dem nun vorgeschlagenen Verfahren gelten Steine, die nachweislich aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, als frei von Kinderarbeit. Bei Steinen aus anderen Herkunftsländern muss dies durch bewährte Gütesiegel nachgewiesen werden. Fehlt einem Steinmetz ein solches Zertifikat, muss er versichern, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die Grabsteine und Grabeinfassungen etwa aus China, Indien, den Philippinen oder Vietnam mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Eine ähnliche Vorgabe gibt es bereits unter anderem in Hessen.
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