Laufzeitverlängerung von Atommeilern verstößt gegen EU-Recht
dpa Luxemburg.
Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben. Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt aber unklar.