Transparenzgesetz
Lauterbach setzt sich durch: Klinik-Portal kann ab Mai starten
Die Bundesländer geben im Vermittlungsausschuss ihren Widerstand auf. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht nun auch den Weg für die große Krankenhausreform frei.
Von Norbert Wallet
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat gute Laune. Am Mittwochabend billigte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sein Transparenzgesetz. Sozusagen ein politisches Geburtstagsgeschenk, denn der Minister wurde am Mittwoch 61 Jahre alt. Mit der Entscheidung steht nach einem monatelangen Ringen der Verabschiedung eines der für Lauterbach wichtigsten Projekte seiner Amtszeit nichts mehr im Weg.
Was dem Minister besonders gefallen dürfte: Der Vermittlungsausschuss nahm am ursprünglichen Gesetz praktisch keine Änderungen mehr vor. Damit kann ab Mai ein Online-Portal an den Start gehen, das Patienten schnell und übersichtlich über die 1700 Klinikstandorte informieren wird. Es soll in dem Verzeichnis nicht nur per Knopfdruck ersichtlich werden, welches Haus welche Leistungen vorhält.
Bessere Informationen für Patienten
Die Patienten sollen auch erfahren können, wie viel Erfahrung die Klinik mit bestimmten Operationen hat, welche Komplikationsraten dabei aufgetreten sind und wie viel ärztliches und pflegerisches Personal auf der entsprechenden Station zur Verfügung steht. Lauterbach ist sich sicher, auf diese Weise erhebliche regionale Unterschiede erkennbar machen zu können. Hintergrund ist die Überzeugung des Ministers, dass sich zu viele kleine Häuser aus Kostendruck an Operationen wagen, für die sie eigentlich weder genug Expertise noch qualifiziertes Personal haben.
Die Länder, aber auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), hatten gegen das Portal Bedenken geäußert und seine Einführung allenfalls erst für die Zeit nach der großen Krankenhausreform für sinnvoll gehalten. Die Befürchtung war, dass das Portal Patientenströme so umleiten könnte, das manche Häuser aufgrund fehlender Operationen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben wären.
Finanzielle Zusagen an die Länder
Dass nun dennoch die Zustimmung im Vermittlungsausschuss erfolgte, hat mit dem zweiten wesentlichen Punkt des Gesetzes zu tun. Da geht es um die Finanzen. Das Gesetz sieht vorgezogene Liquiditätshilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro für die Kliniken vor. Zudem sicherte Lauterbach die Einrichtung eines Transformationsfonds vor, der die Kosten der kommenden Krankenhausreform abfedern soll. Er soll mit insgesamt 50 Milliarden Euro bestückt sein, von denen die Hälfte aus dem Gesundheitsfonds kommen soll, die andere Hälfte von den Ländern. Allerdings ist das nicht mehr als eine Erwartung, denn verpflichten kann der Bund die Länder zur Beteiligung am Fonds nicht. Wichtig ist für die Länder auch die Zusage, dass in die Berechnung der sogenannten „Landesbasisfallwerte“, die die Grundlage der Fallpauschalen liefern, nun auch aktuelle Tarifsteigerungen einfließen sollen.
Rückenwind für die Krankenhausreform
Lauterbach glaubt, dass durch die Verabschiedung des Gesetzes eine Insolvenzwelle bei den Kliniken für dieses Jahr sicher vermieden werden kann. Das bleibt abzuwarten. Klar ist, dass die Lage vieler Krankenhäuser kritisch ist. Schrieben im Jahr 2022 54 Prozent der Häuser rote Zahlen, beklagten in 2023 bereits 78 Prozent ein Defizit. Die Entwicklung findet bei den Insolvenzen ihre Entsprechung. Während 2022 sieben Standorte Insolvenz anmelden mussten, stieg die Zahl im abgelaufenen Jahr schon deutlich auf 34.
Der Streit um das Transparenzgesetz hatte zuletzt auch den Weg zur Krankenhausreform blockiert. Lauterbach glaubt nun fest, dass die große Reform gelingen wird. Am 24. April soll der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen werden, kündigte er am Donnerstag in Berlin an.