Veruntreuungsprozess um Marine Le Pen

Urteil: Rechtspopulistin darf künftig nicht mehr bei Wahlen antreten

Im Prozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern wurde am Montag Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen schuldig gesprochen. Das Strafmaß ist noch unklar.

Le Pen beim Gericht

© AP/Thibault Camus

Le Pen beim Gericht

Von red/AFP

Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen darf wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete künftig nicht mehr bei Wahlen antreten. Diese Strafe trete umgehend in Kraft, urteilte die Richterin am Montag in Paris. Dies bedeutet, dass das Verbot auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen bleibt, und Le Pen nur noch wenig Aussichten hat, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten zu können.

Das Gericht verurteilte auch alle übrigen Angeklagten zum Entzug des passiven Wahlrechts. Vize-Parteichef Louis Aliot muss demnach sein Amt als Bürgermeister von Perpignan aufgeben. Le Pen verließ den Gerichtssaal noch vor der Verkündung des vollständigen Urteils. Die Verkündigung des Strafmaßes steht noch aus. Das Gericht schätzte den entstandenen Schaden auf 2,9 Millionen Euro. 

Die Staatsanwaltschaft hat für Le Pen fünf Jahre Haft gefordert, sowie ein sofort geltendes Verbot, bei Wahlen anzutreten. Dies könnte Le Pens Pläne zunichte machen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Die 56-Jährige erschien am Montag persönlich vor Gericht. Sie saß in der ersten Reihe neben dem Vizechef der Partei, ihrem Ex-Partner Louis Aliot, der ebenfalls für schuldig befunden wurde.

Richterin spricht von „fiktiven Verträgen“

Nach Überzeugung der Richter machte sich die heutige Fraktionschefin des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) schuldig, indem sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier EU-Parlamentsassistenten widerrechtlich für Aufgaben einsetzte, die nicht ihrer Funktion entsprachen, unter anderem als Personenschützer und persönliche Assistenten. 

Die Angeklagten hätten "fiktive Verträge" unterzeichnet, sagte die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis. Sämtliche Parlamentsassistenten "arbeiteten tatsächlich für die Partei", sagte sie. "Damit das klar ist: Niemand wird hier verurteilt, weil er Politik gemacht hat, darum geht es nicht", betonte die Richterin. 

Die Forderung der Staatsanwaltschaft vom November nach einem sofort geltenden Verbot für Le Pen, bei Wahlen anzutreten, hatte eine Schockwelle im RN ausgelöst. Le Pen wirft der Staatsanwaltschaft vor, ihr aus politischen Gründen den Prozess machen, um ihre Präsidentschaftskandidatur zu verhindern. Eine solche Strafe wäre "höchst undemokratisch", sagte sie ein einem am Vortag veröffentlichten Interview mit der Zeitung "JDD". "Ich denke nicht, dass die Richter so weit gehen", fügte sie hinzu. 

Le Pen in Umfragen vorne

RN-Vizechef Aliot, erklärte, das Urteil werde die Partei nicht schwächen. "Es ist kein Geheimnis, dass (Parteichef) Jordan Bardella bestens platziert wäre", um an Le Pens Stelle bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, sagte er dem Sender TF1. 

Nach einer am Wochenende veröffentlichten Umfrage liegt Le Pen in Umfragen zur Präsidentschaftswahl weiter mit Abstand vorn. Je nach Gegenkandidat käme sie auf 34 bis 37 Prozent in der ersten Runde. Die Rechtspopulistin will im Fall eines Wahlsieges französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen. Neben Le Pen sind in dem Prozess auch ihre Partei und 24 weitere Menschen angeklagt. 

 

Zum Artikel

Erstellt:
31. März 2025, 11:24 Uhr
Aktualisiert:
1. April 2025, 10:24 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen