Prozess gegen Präsidentschaftskandidatin

Le Pen weist Vorwürfe der Veruntreuung von EU-Geldern zurück

Die französische Politikerin Marine Le Pen hat zum Auftakt eines Prozesses wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Geldern alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Prozess könnte ihre Kandidatur für die französische Präsidentschaftswahl gefährden.

Le Pen mit ihrem Anwalt beim Prozessauftakt.

© IMAGO/Bestimage/IMAGO/Stephane Lemouton

Le Pen mit ihrem Anwalt beim Prozessauftakt.

Von red/AFP

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat zum Auftakt eines Prozesses wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Geldern alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe „keine Vorschriften verletzt“, sagte sie am Montag in Paris. „Ich gehe diesen Prozess mit großer Gelassenheit an“, betonte die 56-Jährige. Vor Gericht wolle sie die „parlamentarische Freiheit“ verteidigen. 

„Wir haben weder gegen politische Regeln noch gegen die Vorschriften des Europäischen Parlaments in irgendeiner Weise verstoßen“, sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN). Sie kündigte auch an, „auf alle Fragen des Gerichts zu antworten“.

Das Verfahren gefährdet Le Pens Präsidentschaftswahl

In dem Verfahren geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Le Pen drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft und ein Verbot, bei Wahlen anzutreten. Der Prozess gefährdet damit auch ihre geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027. Neben Le Pen sind auch ihre Partei und 24 weitere Menschen aus dem Umfeld der Partei angeklagt. 

Die gelernte Anwältin Le Pen will an der Gerichtsverhandlung weitgehend persönlich teilnehmen. Ihr Vater und Parteigründer, der 96 Jahre alte Jean-Marie Le Pen, war für prozessunfähig erklärt worden. Das französische Investigativ-Magazin „Mediapart“ veröffentlichte am Montag ein Video, das ihn zwei Tage zuvor bei einem Hauskonzert mit einer Neonazi-Rockband zeigt. 

Das EU-Parlament als Nebenkläger

Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden inzwischen auf drei Millionen Euro. Ursprünglich war von 6,8 Millionen Euro die Rede gewesen. Davon hat die Partei bereits eine Million Euro zurückgezahlt – aber dazu erklärt, dass dies keine Anerkennung ihrer Schuld bedeute.

Der frühere deutsche Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hatte die Ermittlungen 2015 ins Rollen gebracht. Ein Auslöser war die Veröffentlichung eines Organisationsschemas der Vorgängerpartei Front National gewesen. Darin tauchten zahlreiche Parteimitglieder auf, deren Posten mit ihrer Rolle als parlamentarische Assistenten eines oder einer EU-Abgeordneten nicht vereinbar waren. 

Mehr als 20 Menschen vor Gericht

Nach jahrelangen Ermittlungen stehen nun neun der damaligen EU-Abgeordneten, zwölf ihrer damaligen Assistentinnen und Assistenten und weitere Mitarbeiter der Partei vor Gericht. Der Vorwurf lautet, dass die damaligen EU-Beschäftigten keineswegs für „ihre“ EU-Abgeordneten gewesen seien, sondern für die Partei oder auch für Le Pen persönlich gearbeitet hätten. 

Dieser Vorwurf bezieht sich etwa auf Thierry Légier, der knapp zwei Jahrzehnte lang Leibwächter des Parteigründers Jean-Marie Le Pen gewesen war und später Personenschützer von Marine Le Pen wurde. Darüber veröffentlichte Légier auch ein Buch voller Anekdoten, in dem von einer Aufgabe im EU-Parlament keine Rede ist. 

Auch Le Pens Sekretärin Catherine Griset, mit der sie zeitweise verschwägert war, war als Assistentin im EU-Parlament deklariert. Dort verbrachte sie innerhalb eines Jahres jedoch nur etwa anderthalb Arbeitstage, wie die Auswertung ihrer Zugangskarte ergab. 

Systematik hinter mutmaßlicher Veruntreuung

Die Ermittler fanden zudem Hinweise auf einen systematischen Charakter der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Geldern. So schrieb Partei-Schatzmeister Wallerand de Saint-Just 2014, dass der FN sich aus seiner finanziellen Misere nur erholen könne, „weil wir dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen machen“. 

Mehrere Mitglieder der zum Präsidentenlager zählenden Modem-Partei waren im Februar in einem ähnlichen Fall zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. 

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Erstellt:
30. September 2024, 18:31 Uhr

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