Getöteter Senior aus Freiburg

Lebenslang für 22-Jährigen nach Mord an Senior

Ein junger Mann greift einen arglosen 77-Jährigen zu Hause mit einem Messer an und tötet ihn. Nun wird der 22-Jährige ungewöhnlich hart bestraft.

Der 22-Jährige wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild)

© picture alliance / dpa/Britta Pedersen

Der 22-Jährige wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Weil er einen wehrlosen Freiburger Senior brutal mit mindestens 16 Messerstichen tötete, ist ein 22-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg stellte nach einem mehrwöchigen Prozess zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet der Staatsanwaltschaft zufolge, dass ein Aussetzen der Strafe auf Bewährung nach 15 Jahren nicht in Betracht komme. 

„Die Täterschaft steht ohne jeden Zweifel fest“, resümierte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der angeklagte Algerier brach demnach Mitte Juli vergangenen Jahres in das Einfamilienhaus des 77-jährigen Opfers ein. Als er im Obergeschoss Geräusche hörte, holte er ein langes Messer aus der Küche, ging nach oben und tötete sein schwerhöriges Opfer. Der Angreifer stach dabei so heftig zu, dass die Messerspitze abbrach. 

Der Beschuldigte rollte den Toten dann in einem Teppich ein und schob ihn unter ein Bett. Danach durchsuchte er das Haus lange nach Beute. Er entwendete unter anderem Elektronikgeräte, Schmuck und Münzen. Wiemann hob die „besondere Brutalität der Tat“ und die „besondere Kaltblütigkeit des Angeklagten“ hervor. 

Angeklagter kam als Flüchtling nach Europa

Der nicht vorbestrafte Angeklagte saß mit Fußfesseln im Gerichtssaal und nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Er war im vorvorigen Jahr als Flüchtling nach Europa gekommen. Nach der Tat in Freiburg war er direkt in die Schweiz geflüchtet. Dort wurde er damals festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Er sitzt bereits seit Längerem in Untersuchungshaft. 

Der aus Oran stammende Mann wurde vom Landgericht auch wegen Raubes mit Todesfolge bestraft. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten sagte am Rande, sein Mandant dringe wegen der Feststellung der besonderen Schuldschwere darauf, Revision einzulegen. Dies muss den Regeln zufolge innerhalb einer Woche geschehen.

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Erstellt:
13. Februar 2025, 14:36 Uhr

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