Opfer aus Baden-Württemberg
Lebenslange Haft für Mord an Doppelgängerin gefordert
Im Ingolstädter Verfahren um den Mord an einer Doppelgängerin hat die Staatsanwaltschaft keine Zweifel, dass die Richtigen vor Gericht stehen. Entsprechend hart ist die Strafforderung.
Von red/dpa
Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert. Staatsanwältin Kristina Dirnberger sagte nach zehn Monaten Verhandlungsdauer vor dem Landgericht Ingolstadt, dass sich die Anklageschrift in vollem Umfang bestätigt habe.
Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da sich das Verbrechen von anderen Mordfällen abhebe. Sollte die Strafkammer diesem Antrag nachkommen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die beiden heute 25 und 26 Jahre alten Angeklagten sollen laut der Ermittler gemeinschaftlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Ingolstädterin wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen, sagte die Staatsanwältin.
Opfer in einem Waldgebiet grausam getötet
Die beschuldigte 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin hatte nach Überzeugung der Ankläger zusammen mit dem 26-jährigen Kosovaren das Opfer im August 2022 unter einem Vorwand zu Hause in Eppingen bei Heilbronn abgeholt. Der 23-Jährigen soll vorgespielt worden sein, dass sie in Ingolstadt eine kosmetische Behandlung bekomme. Auf der Fahrt sollen die beiden Angeklagten das Opfer in einem Waldgebiet grausam getötet haben, Dirnberger sprach von einer „brutalen Hinrichtung“. Dann sollen sie das Fahrzeug mit der Leiche in Ingolstadt abgestellt haben.
Am kommenden Dienstag werden in dem Verfahren die Plädoyers der Verteidiger erwartet. Das Datum für die Urteilsverkündung ist bisher nicht bekannt.