Lernen via Internet: Gericht weist Klage von Schulverein ab

dpa/lsw Mannheim/Laichingen. Einmal pro Woche in die Schule, die restliche Zeit zu Hause lernen: Für dieses Konzept erhält ein Verein zu Recht keine Genehmigung für eine private Ersatzschule, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nun entschieden hat (Az.: 9 S 567/19, 9 S 568/19).

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der VGH wies damit die Berufung des Vereins gegen zwei Urteile des Sigmaringer Verwaltungsgerichts aus 2019 zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte. Der klagende Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, das dezentrale Lernen zu fördern und wollte eine Genehmigung für eine private Grundschule und eine private Haupt- und Werkrealschule in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) erhalten. Das Konzept des sogenannten „Uracher Plans“ sah es dabei vor, dass der Unterricht überwiegend zuhause stattfindet. Ergänzt werden sollte der Präsenzunterricht unter anderem durch Hausbesuche und ein virtuelles Klassenzimmer im Internet.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte dem Verein dafür keine Genehmigung als Ersatzschule erteilt und so landete der Fall vor Gericht. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen legte der Verein Berufung ein. Mitte Juli trafen sich beide Parteien deshalb vor dem VGH. Die Verwaltungsrichter ließen bei ihrer nun verkündeten Entscheidung keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

© dpa-infocom, dpa:210804-99-703095/3

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Erstellt:
4. August 2021, 12:26 Uhr

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