Polizei Pforzheim geht viral

„Liebe Mittelspurschleicher, wir müssen reden“

Ein Facebook-Beitrag der Polizei Pforzheim zum Rechtsfahrgebot hat wohl einen Nerv der Nutzerinnen und Nutzer getroffen und geht viral. Was sagt das Netz dazu und welche Regelungen gelten beim Rechtsfahrgebot?

Die Polizei Pforzheim geht mit einem Post zum Rechtsfahrgebot viral.

© z/dpp/Auto-Reporter

Die Polizei Pforzheim geht mit einem Post zum Rechtsfahrgebot viral.

Von Selina Schwarzbach

Mit einem humorvollen Facebook-Post hat die Polizei Pforzheim einen Volltreffer gelandet. Ihr Beitrag zum Thema Rechtsfahrgebot verbreitete sich rasant im Netz und hat seit der Veröffentlichung vergangenen Samstag eine äußerst beeindruckende Reichweite erzielt.

Knapp 130.000 Likes, 8.500 Kommentare und rund 35.000 Nutzerinnen und Nutzer, die den Post geteilt haben, zeigen, dass das Thema offenbar vielen Autofahrerinnen und -fahrern auf der Seele brennt.

„Mittelspurschleicher“, schlechtes Wlan und Bermuda-Dreieck

In dem Beitrag auf Facebook nimmt die Pforzheimer Polizeistelle „Mittelspurschleicher“ augenzwinkernd aufs Korn. Fahrerinnen und Fahrer, die auf mehrspurigen Bahnen dauerhaft in der Mitte unterwegs sind, werden in dem Beitrag mit schlechtem WLAN verglichen: „Jeder wünscht sich, ihr wärt schneller, aber stattdessen hängt wegen euch der ganze Verkehr.“

Außerdem schreiben sie, dass die rechte Spur kein Bermuda-Dreieck ist und dort niemand verloren geht. Die Mittelspur sei kein Dauerparkplatz und solle nur genutzt werden, wenn es wirklich nötig sei.

Christian Schulze, Teil des Social-Media-Teams des Polizeipräsidiums Pforzheim, erklärt, was der Anlass für den Beitrag war: „Private Erfahrungen des dreiköpfigen Social Media Teams haben einen großer Einfluss auf unsere tägliche Arbeit in diesem Bereich.“ So wolle man Themen der Bevölkerung ansprechen und auf eine freundliche und humorvolle Art darstellen.

In der Vergangenheit habe die Polizeistelle immer wieder erfolgreiche Beiträge veröffentlicht, doch der aktuelle Post stelle alle in den Schatten.

Die Reaktionen im Netz

Im Netz sind die Reaktionen überwiegend positiv. Ein Facebook-Nutzer schließt sich dem Polizeipräsidium an und schreibt folgendes: „Ich bin einer von vielen netten LKW-Fahrern denen die rechte Spur nicht alleine gehört. Ihr dürft euch gerne ohne Angst hin und wieder zu uns gesellen.“

Eine Nutzerin bezieht sich auf die Verfasser des Beitrags: „Bekommen die Schreiber dieser Posts eigentlich eine Gehaltserhöhung? Ich wäre sehr dafür... Die sind genial.“ Vereinzelt gibt es aber auch kritische Stimmen. „Gut geschrieben, aber leider etwas verharmlost dargestellt“ oder „Kümmert euch mal lieber um Drängler und Raser…“, schreiben die Nutzer.

Allgemein sei das Feedback aber positiv ausgefallen. „Die Community liebt diesen Text und freut sich, dass wir dieses Thema nicht mit erhobenem Zeigefinger kommuniziert haben, sondern mit Humor“, so Schulze.

Was steckt hinter dem Rechtsfahrgebot?

Der humorvolle Ansatz lenkt nicht von der Wichtigkeit des Themas ab, sondern sorgt für Diskurs. Denn hinter dem Witz steckt eine relevante Regelung: das Rechtsfahrgebot. Auf Straßen mit drei oder mehr Fahrstreifen gilt grundsätzlich, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll.

Laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) müssen Autofahrerinnen und -fahrer jedoch nicht sofort auf die rechte Spur wechseln, wenn sie in naher Zukunft überholen möchten. Wenn die rechte Bahn aber deutlich länger als 20 Sekunden befahrbar sei, sei ein Wechsel dorthin erforderlich. Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots solle dazu beitragen, gefährliche Spurwechsel und das Fahren in Schlangenlinien zu vermeiden.

Das Fehlverhalten im Verkehr bleibt außerdem nicht unbestraft. „Wer die mittlere Spur zu Unrecht befährt und dadurch andere Autofahrende behindert, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen“, so der ADAC.

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Erstellt:
26. Februar 2025, 17:56 Uhr

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