Loveparade-Prozess: Staatsanwälte äußern sich

dpa Düsseldorf.

Im Prozess um das tödliche Gedränge bei der Loveparade will die Staatsanwaltschaft heute erklären, unter welchen Voraussetzungen sie einer Einstellung des Verfahrens zustimmen könnte. Das Gericht hatte Mitte Januar vorgeschlagen, den Prozess einzustellen - gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, gegen drei Angeklagte mit Auflage. Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen, hatte das Gericht seinen Vorstoß begründet.

Zum Artikel

Erstellt:
5. Februar 2019, 04:25 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 13sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.