Vor neuer Verordnung: Ungeimpfte müssen sich warm anziehen

dpa/lsw Stuttgart. Was genau in der neuen Corona-Verordnung Baden-Württembergs stehen wird, ist noch nicht raus. Fest steht aber: Ungeimpften weht der Wind immer stärker ins Gesicht.

Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. Foto: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild

Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. Foto: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild

Ungeimpften könnten in Baden-Württemberg noch mehr Einschränkungen drohen, als bisher bekannt. Einem Zeitungsbericht zufolge plant das Land, ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kontakt zu außenstehenden Personen zu wöchentlichen Tests zu verpflichten, sobald die neue Corona-Warnstufe in Kraft tritt. Das schreiben die „Heilbronner Stimme“ und der „Südkurier“ am Samstag.

Das Ministerium wollte den Bericht am Samstag nicht kommentieren. Man wolle den genauen Details der für die kommende Woche erwarteten neuen Verordnung noch nicht vorgreifen, so ein Ministeriumssprecher.

Laut den Zeitungen müssten die Tests dann vier Wochen aufbewahrt werden und den zuständigen Behörden auf Wunsch überlassen werden. Die Blätter berufen sich auf einen aktuellen Entwurf für die überarbeitete Corona-Verordnung. Darin sollen vor allem härtere Maßnahmen für Ungeimpfte verankert werden.

Sie sollte eigentlich am Montag in Kraft treten, verzögert sich aber, da das Infektionsschutzgesetz des Bundes noch nicht in Kraft ist. Details, die über die bisher bekannten geplanten Schritte hinausgehen, wollte das Ministerium daher nicht nennen. „Wir möchten hier auf die anstehende Kabinettsbefassung in der kommenden Woche verweisen“, so der Sprecher weiter.

Bisher ist geplant, dass im Südwesten eine erste sogenannte Warnstufe landesweit gilt, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten Ungeimpfte etwa nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Schon vor über einer Woche hatte das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitgeteilt, dass Ungeimpfte auch damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen. „Jeder Baden-Württemberger hat nach unseren Berechnungen die Chance gehabt, zwei Impfungen zu bekommen“, bekräftigte der Amtschef des Ministeriums, Uwe Lahl, dazu am Freitagabend erneut: „Wir gehen streng nach Gesetz vor. Wenn dieser Fall gegeben ist, entfällt der Erstattungsanspruch“, sagte er gegenüber „tagesschau24“. Ähnliches planen inzwischen auch andere Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern.

© dpa-infocom, dpa:210911-99-176222/4

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Erstellt:
11. September 2021, 11:43 Uhr

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