Medizin-Studienplätze: Landtag beschließt Landarztquote

dpa/lsw Stuttgart. Künftig wird ein Teil der Medizin-Studienplätze im Südwesten an Studienanfänger vergeben, die sich zur späteren Arbeit im ländlichen Raum verpflichten. Der Landtag beschloss am Donnerstag mit dem Stimmen von Grünen und CDU bei seiner letzten regulären Sitzung in dieser Legislaturperiode die sogenannte Landarztquote.

Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

75 Studienplätze werden demnach jährlich an Studienanfänger in der Humanmedizin vergeben, die Landarzt werden möchten, aber nach dem herkömmlichen Verfahren keinen Studienplatz bekommen haben. Diese Studierenden verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet zu arbeiten, in dem es einen Ärztemangel gibt. Halten sich die Absolventen nicht an den Vertrag, droht ihnen eine Strafe von bis zu 250 000 Euro.

Die Versorgungslage mit Landärzten sei zwar noch gut, aber werde nicht besser, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Für zwei Ärzte, die in den Ruhestand gehen, brauche man künftig drei, um das Niveau der Versorgung zu halten. Die Landarztquote sei daher eine gute, notwendige Maßnahme, um mehr Hausärzte zu gewinnen.

Die grün-schwarze Koalition baut die Medizin-Studienplätze insgesamt um 150 aus, im Studienjahr 2021/22 soll es damit rund 1700 Plätze im Land geben. Vor allem die CDU-Fraktion hatte für die Landarztquote geworben. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hatte sich skeptisch gezeigt, da sie aus ihrer Sicht frühestens in einigen Jahren Wirkung zeige. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte Bedenken geäußert.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-303908/2

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Erstellt:
4. Februar 2021, 15:55 Uhr

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