Musterklage in Berlin

Mieter erstreitet Balkonkraftwerk

Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Mieter in Berlin unterstützt – und vermeldet nun Erfolg. Der Mann darf sein Balkonkraftwerk installieren, die Forderungen des Vermieters liefen ins Leere.

Klassischerweise sind bei einem Balkonkraftwerk zwei Solarmodule installiert.

© dpa/Stefan Sauer

Klassischerweise sind bei einem Balkonkraftwerk zwei Solarmodule installiert.

Von Judith A. Sägesser

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert einen Erfolg in einem Musterverfahren vor dem Amtsgericht Köpenick: Ein Mieter aus Berlin darf nun sein Steckersolargerät am Balkon anbringen. Die Genossenschaft, bei der der Kläger mietet, soll teils überhöhte Forderungen an ihn gestellt haben, zum Beispiel, dass das Balkonkraftwerk von einer Fachkraft montiert wird oder gar dass die Feuerwehr das Projekt freigibt. Das geht aus einer Pressemitteilung der DUH hervor, die die Klage des Mieters unterstützt hatte.

„Nach monatelanger Blockade hat die Wohnungsgenossenschaft vor Gericht eingelenkt“, teilt die DUH mit. „Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere“, wird der Berliner Musterkläger zitiert. „Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen nicht einfach hinnehmen müssen.“

Für Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, ist es mit dem Erfolg nun aber nicht getan. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen, sodass alle ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“

Mit in der Regel zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter (Maximalleistung 800 Wattpeak) kann man Energie selbst produzieren. Per Kabel wird der erzeugte Sonnenstrom ins Hausnetz eingespeist. Er kann im selben Moment vom Haushalt verbraucht werden. Je nach Verbrauch und aktuellem Stromtarif spart man damit im Jahr bis zu 200 Euro.

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Erstellt:
11. September 2024, 16:42 Uhr

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