Mannheim

Pinkes Kokain aus Spanien importiert

„Pink Kokain“ ist vor allem in Südamerika bekannt. Inzwischen taucht die Droge hier und da in Deutschland auf. Nun hat das Landgericht Mannheim ein Urteil gesprochen.

Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil gesprochen. (Symbolbild)

© dpa/Peter Steffen

Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil gesprochen. (Symbolbild)

Von red/dpa

Wegen des Handels mit der neuartigen Droge „El Tusi“ hat das Landgericht Mannheim vier Männer verurteilt. Einer bekam eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, ein anderer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Bei den beiden weiteren wurde die Entscheidung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

„Hier zeigt sich, wie wichtig ein Verfahren ist“, sagte der Vorsitzende Richter. „Wir sind mit mindestens fünf Jahren (Haft) gestartet und dann ganz anders gelandet.“ Der Verdacht einer hochkriminellen Bande habe sich nicht erhärtet, erklärte er. „Man kann es mit aller Zurückhaltung so sagen: Es waren keine Profis am Werk.“ 

Ob der Angeklagte mit der Gefängnisstrafe gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Die drei anderen akzeptierten es. Die Staatsanwaltschaft will in Bezug auf alle vier keine Rechtsmittel einlegen. Das Urteil passt in etwa zum Plädoyer der Anklagebehörde.

Das Verfahren hatte vor drei Wochen mit Geständnissen begonnen

Das Verfahren hatte vor drei Wochen mit Geständnissen begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern im Alter von 19 bis 27 Jahren vor, mindestens 1,5 Kilogramm der Droge von Spanien nach Deutschland gebracht zu haben. Im April sollen sie ein Kilo „El Tusi“ für 25.000 Euro auf einem Parkplatz in Mannheim angeboten haben. Ein verdeckter Ermittler habe sich als Kunde ausgegeben, so sei die Bande aufgeflogen.

„El Tusi“ wird laut der Deutschen Beobachtungsstelle für Sucht und Drogensucht auch „Pinkes Kokain“ genannt, weil es üblicherweise ein rosa gefärbtes Pulver ist. Es enthält allerdings kein Kokain. Die Zusammensetzung des Drogengemischs variiere. Im Mannheimer Fall handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um eine Kombination aus Ecstasy, dem Schmerzmittel Ketamin und dem Alkohol Inosit.

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Erstellt:
11. Oktober 2024, 15:48 Uhr
Aktualisiert:
11. Oktober 2024, 16:00 Uhr

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