Gerichtsurteil

Millionen Autofinanzierungs- und Leasingverträge rechtswidrig

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2021 steht fest, dass sich in zahlreichen Autokredit- und Leasingverträgen Widerrufsinformationen befinden, die als unvereinbar mit europäischem Recht gelten. Das eröffnet zahlreichen betroffenen Verbrauchern neue Möglichkeiten. 

Verbirgt sich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Autokredit- oder Leasingvertrag, gibt es die Möglichkeit solche Verträge zu widerrufen. (Symbolbild)

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Verbirgt sich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Autokredit- oder Leasingvertrag, gibt es die Möglichkeit solche Verträge zu widerrufen. (Symbolbild)

Von MHSD

Der Europäische Gerichtshof hat am 09. September 2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Verbraucher können ihren Vertrag, der nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, nun widerrufen, das Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern.

Widerrufsrecht: Kostenlose Ersteinschätzung bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler

Bis zu 20 Millionen Verträge dürften von diesen Widerrufsinformationen betroffen sein, weiß die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler und bietet potenziell Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich. Dies ist völlig unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungs- beziehungsweise Leasingraten und eine eventuell geleistete Anzahlung oder Leasingsonderzahlung von der Autobank oder Leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen sowie das Fahrzeug zurückgeben.

Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (gegebenenfalls abzüglich eines geringen Wertersatzes) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden. Auch künftige Zahlungen muss er nicht mehr leisten. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.

Wie lange kann man seine Finanzierung widerrufen?

Mit Urteil vom 9. September 2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch widerrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Dieser Ansicht folgten bundesweit bereits zahlreiche Oberlandesgerichte, wie beispielsweise:

Betroffen waren unter anderem Autofinanzierungsverträge der Banken von Mercedes Benz, PSA sowie BMW. Bemängelt wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten. Ähnliche Klauseln, wie die, die vom EuGH beanstandet wurden, hat die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler auch in Leasing- und Kreditverträgen von anderen Banken gefunden und bereits hundertfach erfolgreich durchgesetzt.

Wer kann von seinem Autokredit- oder Leasingvertrag zurücktreten?

Bei welchen Banken die Finanzierungsveträge widerrufen werden können, erfahren Interessierte auf der Webseite der Rechtsanwalts GmbH Wawra & Gaibler.

Rechtsberatung: Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko

Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler ist auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform unter der Rubrik „Widerruf Autokredit/Leasingvertrag“ bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden.“ erklärt Dr. Florian Gaibler. Für die Prüfung benötigen die Anwälte nur wenige Dokumente:

„Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank oder Leasinggesellschaft notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz der Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kosten. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Dies geschieht, bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden. „Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler. Sein Partner Dominik Wawra betont, dass man bares Geld sparen kann, wenn man seine Ansprüche prüfen lässt.

Rechtsberatung auch am Wochenende erreichbar

Damit die Anwaltskanzlei sich schnell um den Fall kümmern kann, ist die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler, ansässig in der Maximilianstraße 51 in 86150 Augsburg, auch samstags und sonntags erreichbar. Weitere Informationen finden Betroffene und Interessierte auf der Webseite der Kanzlei

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Erstellt:
21. Oktober 2023, 00:14 Uhr
Aktualisiert:
30. Oktober 2023, 08:13 Uhr

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