Trotz Erhöhung im Jahr 2025
Mindestlohn: So wenig bleibt netto übrig
Im Jahr 2025 wird der Mindestlohn erneut erhöht. Hier erfahren Sie, um wie viel. Außerdem haben wir berechnet, was bei einem Durchschnittsgehalt netto übrig bliebe.
Von Lukas Böhl
Am 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben. Die nächste Erhöhung folgt bereits im Jahr 2025. Dann steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde an. Er wird also das zweite Mal in Folge um 41 Cent erhöht. Doch was bleibt netto von diesem Betrag übrig?
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Geht man davon aus, dass ein Monat im Schnitt aus 4,35 Wochen besteht, ergeben sich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden etwa 174 Arbeitsstunden. Wer den Mindestlohn erhält, würde demnach 2.159,34 Euro brutto im Monat verdienen (174 x 12,41 Euro). Ein Single in Baden-Württemberg, der keine Kinder hat, keine Kirchensteuer bezahlt, gesetzlich versichert und in Steuerklasse 1 angesiedelt ist, würde laut dem Gehaltsrechner der Hans-Böckler-Stiftung etwa 1.566,38 Euro netto im Monat verdienen.
Nach der Erhöhung des Mindestlohns 2025 würde besagter Single nun 2.230,68 Euro brutto (174 x 12,81 Euro) im Monat verdienen, was einem Nettoverdienst von 1.608,37 Euro entspräche. Durch die Anhebung des Mindestlohns um 41 Cent würde er also 41,99 Euro netto im Monat mehr verdienen. Von den 41 Cent brutto bleiben auf die Stunde heruntergebrochen also gerundet 24 Cent netto übrig (41,99 : 174). Hierbei handelt es sich allerdings nur um ein Beispiel. Der individuelle Nettobetrag ist immer von verschiedenen Faktoren wie der Steuerklasse, dem Familienstand oder dem Wohnort abhängig.
Kritiker fordern 15 Euro Mindestlohn
Die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro Stunde wird von verschiedenen Gewerkschaften und politischen Institutionen gestützt. Ver.di argumentiert, dass der aktuelle Mindestlohn von 12,41 Euro, der ab 2025 auf 12,82 Euro ansteigen soll, weit hinter dem zurückbleibt, was notwendig wäre, um eine angemessene Lebensgrundlage zu sichern. Ver.di verweist auf die Europäische Mindestlohnrichtlinie, die eine Anpassung auf 60 Prozent des Medianlohns vorsieht, was in Deutschland etwa 15 Euro entspräche.
Ähnlich äußert sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die minimale Erhöhung kritisiert und darauf hinweist, dass die Preissteigerungen, insbesondere bei Lebensmitteln, die Löhne von Mindestlohnempfängern stark belasten. Die Hans-Böckler-Stiftung hebt die gesamtwirtschaftlich positiven Effekte hervor, die eine Erhöhung des Mindestlohns mit sich bringen würde, und widerspricht der Befürchtung, dass höhere Mindestlöhne zu Arbeitsplatzverlusten führen. Sie betont, dass ein existenzsichernder Mindestlohn sowohl die Kaufkraft stärkt als auch soziale Ungleichheiten abbaut.
Fazit
Der Mindestlohn wird am 01. Januar 2025 ein weiteres Mal um 41 Cent erhöht. Er steigt von 12,41 Euro auf 12,82 Euro an. Allerdings ist die Erhöhung in den Augen vieler Kritiker immer noch zu niedrig. So fordern unter anderem Ver.di und der DGB eine Anhebung auf 15 Euro. Ob die Politik dieser Forderung nachkommen wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.