Kommt die Erhöhung?

Minijob-Grenze könnte auf 600 Euro steigen

Die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro könnte dazu führen, dass Minijobber künftig bis zu 600 Euro verdienen dürfen. Doch eine schnelle Umsetzung ist nicht garantiert.

Ob die Minijob-Grenze auf 600 Euro steigt, hängt von der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns ab.

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Ob die Minijob-Grenze auf 600 Euro steigt, hängt von der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns ab.

Von Katrin Jokic

Die Diskussion über eine Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 600 Euro gewinnt an Bedeutung. Hintergrund ist die angestrebte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro, die im Sondierungspapier der voraussichtlichen neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD festgehalten wurde. Doch die Entscheidung über die Mindestlohnhöhe obliegt der Mindestlohnkommission, die sich an tariflichen Entwicklungen orientiert.

Ab wann kommt die Minijob-Erhöhung auf 600 Euro?

Ob die Minijob-Grenze auf 600 Euro steigt, hängt von der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns ab. Obwohl die geplante Koalition aus CDU/CSU und SPD in ihrem Sondierungspapier die Anhebung auf 15 Euro als Ziel nennt, liegt die Entscheidung darüber bei der Mindestlohnkommission. Diese orientiert sich an tariflichen Entwicklungen und dem Bruttomedianlohn von Vollzeitbeschäftigten. Laut Sondierungspapier wäre ein Mindestlohn von 15 Euro frühestens 2026 erreichbar.

Da die Verdienstgrenze für Minijobs direkt an den Mindestlohn gekoppelt ist, würde die Erhöhung auf 15 Euro automatisch zu einer Anhebung auf 600 Euro führen. Eine vorherige Anpassung ist unwahrscheinlich, solange keine neuen gesetzlichen Regelungen getroffen werden.

Aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 556 Euro. Grundlage dieser Berechnung ist der aktuelle Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Dieser Wert wird regelmäßig angepasst, um sicherzustellen, dass Minijobber weiterhin etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.

Die Berechnung erfolgt nach § 8 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Demnach wird die Grenze ermittelt, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert und durch drei geteilt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die neue Verdienstgrenze offiziell im Bundesanzeiger bekannt.

Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Bezahlung unterhalb dieser Grenze ist unzulässig.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. In der Vergangenheit wurde der Mindestlohn in mehreren Stufen erhöht, zuletzt von 12,41 Euro auf das aktuelle Niveau. Die Gewerkschaft ver.di fordert bereits eine Anhebung auf 15 Euro, um die Kaufkraft und die soziale Absicherung von Arbeitnehmern zu stärken.

Sollte die Mindestlohnkommission diesem Vorschlag folgen, würde sich automatisch die Verdienstgrenze für Minijobs erhöhen. Bis dahin bleibt die Höchstgrenze für geringfügig Beschäftigte bei 556 Euro pro Monat bestehen.

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Erstellt:
20. März 2025, 09:30 Uhr

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