Ministerium klagt über Bürokratie bei Infektionsschutzgesetz
dpa/lsw Stuttgart. Das baden-württembergische Sozialministerium hat infolge des neuen Infektionsschutzgesetzes eine überbordende Bürokratie beklagt. Der Amtschef des Ministeriums, Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stuttgart, die neuen Regelungen seien für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. „Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten.“
Mit dem neuen Gesetz wurden laut Mitteilung für etliche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, weitere Pflichten zur Kontrolle von 3G-Nachweisen geschaffen. Dazu gehöre, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssten, wie zum Beispiel Meldungen zur Anzahl von Testungen und Impfquoten an die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg.
Lahl sagte, man werde auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. „Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.“ Die Vorgaben sollen vorerst nur schrittweise und eingeschränkt umgesetzt werden.
Lahl sagte weiter, nicht nur die tägliche Meldepflicht, sondern auch die tägliche Testpflicht für nichtgeimpfte und geimpfte Personen in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern wolle man aussetzen. „Unserer Auffassung nach ist das nicht umsetzbar.“ Man halte vorerst an der derzeitigen Rechtslage im Südwesten fest, wonach eine tägliche Testpflicht nur in Alten- und Pflegeeinrichtungen und arbeitstäglich für ungeimpfte Mitarbeiter in Kliniken vorgesehen sei. „In dieser Sache werden wir beim Bund auf schnelle Klärung und Anpassung des Gesetzes drängen.“
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