Mord-Anklage nach tödlichem Unfall mit Sportwagen

dpa/lsw Stuttgart. Ein junger Mann kommt mit einem Sportwagen ins Schleudern und knallt in einen Kleinwagen. Zwei Menschen sterben. Einem Gutachten zufolge war der Fahrer drei Mal so schnell wie erlaubt durch die Stuttgarter Innenstadt gerast - er wird nun wegen Mordes angeklagt.

Nun wird auch in Baden-Württemberg ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall bei hoher Geschwindigkeit wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat rund vier Monate nach dem Tod zweier Menschen in der Stuttgarter Innenstadt Anklage gegen den 20-Jährigen erhoben. Er soll mit einem PS-starken Mietwagen mit 160 bis 165 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein. „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre damit um das Dreifache überschritten worden“, teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch mit. Der Fahrer habe den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen. Zuerst hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 20-Jährige das Gaspedal voll durchgedrückt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit des Sportwagens auszutesten. Als er einem anderen Fahrzeug an einer Kreuzung ausweichen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Auto mit 550 PS. Anschließend prallte er mit rund 100 bis 110 Stundenkilometern in einen Kleinwagen, so die Anklagebehörde. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Beifahrerin starben.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung gegen den 20-Jährigen ermittelt, der selbst unverletzt geblieben war. Aber schon kurz nach dem Unfall Anfang März erklärte die Behörde, dass eine Hochstufung auf Totschlag oder sogar Mord möglich sei. Entscheidend war dabei ein Gutachten zur Geschwindigkeit.

Der Fahrer hatte laut Staatsanwaltschaft in Kauf genommen, dass es zu Unfällen kommen könnte: Andere Verkehrsteilnehmer hätten seine Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen können, er selbst hätte nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Ob Menschen sterben oder nicht, habe demnach lediglich vom Zufall abgehangen, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Wir sagen, das Risiko hat er gesehen“ - der bedingte Tötungsvorsatz sei demnach gegeben.

Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft.

Das deutschlandweit erste Mordurteil im Februar 2017 hatte der BGH hingegen kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig - ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe Revision eingelegt.

In Baden-Württemberg ist dem Justizministerium keine andere Mordanklage gegen Raser bekannt. Nach dem Unfall in Stuttgart kam der deutsche Staatsangehörige in Untersuchungshaft. Weil er zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre war, gilt er als Heranwachsender, und es wird vor einer Jugendkammer verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.

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Erstellt:
3. Juli 2019, 15:20 Uhr

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