Mordfall Lübcke: BGH-Haftbefehl gegen Stephan E.

dpa Karlsruhe.

Im Mordfall Walter Lübcke hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen Stephan E. erlassen und U-Haft angeordnet. Das teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig. E. hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen.

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2. Juli 2019, 12:45 Uhr
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