Ab wann darf man das?
Morgens staubsaugen
Wenn tagsüber viel Programm ansteht, stellt sich schon mal die Frage, ob man bereits morgens staubsaugen kann. Das sollte man wissen.
Von Matthias Kemter
Ab wann darf man staubsaugen?
Laut dem Deutschen Mieterbund zählen Staubsauger zu den haushaltsüblichen Geräten, die jederzeit benutzt werden dürfen. Prinzipiell dürfen Staubsauger in der Wohnung (nicht auf dem Balkon) somit auch während der Ruhezeiten betrieben werden, sofern diese nicht lauter als Zimmerlautstärke sind.
Staubsaugen während der Nachtruhe?
Auch wenn die Nutzung des Staubsaugers während der Ruhezeiten im Mietrecht nicht explizit ausgeschlossen ist, kann das zu frühe Staubsaugen zu einer Ruhestörung führen. Die Ruhezeiten sind in Deutschland nicht bundesweit, sondern auf länder- bzw. kommunaler Ebene geregelt und können daher variieren. In der Regel gilt die Nachtruhe aber von 22:00 bis 6:00 Uhr und manchmal auch bis 7:00 Uhr. Ohne Bedenken kann somit ab 6:00 bzw. 7:00 Uhr gesaugt werden.
Wer vorher saugt, muss sich an die Regelungen für die Nachtruhe halten. Diese sind in den Landesimmissionsschutzgesetzen und den örtlichen Verordnungen geregelt. In Wohngebieten in Baden-Württemberg gilt nachts draußen ein Grenzwert von 35 Dezibel (dB), was etwa dem Geräusch eines Kühlschrankkompressors oder einem leisen Flüstern gleich kommt. Drinnen gilt nachts die Zimmerlautstärke, für die es allerdings keinen einheitlichen Dezibelwert gibt. Oft werden für die Zimmerlautstärke Werte zwischen 50 und 60 Dezibel angegeben, was einer normalen Unterhaltung entspricht. Die meisten Staubsauger haben bereits eine Lautstärke von 70 bis 80 Dezibel. Entscheidend ist allerdings, welche Lautstärke beim Nachbarn ankommt. Hierfür spielt sowohl die bauliche Beschaffenheit des Hauses als auch das subjektive Empfinden des Nachbarn eine Rolle.
Lese-Tipp: Darf man sonntags staubsaugen? – Was erlaubt ist
Privatrechtliche Regelungen der Ruhezeiten
Weitere Regelungen zu den Ruhezeiten können sowohl in der Hausordnung als auch im Mietvertrag festgelegt werden. Ob diese letzten Endes wirksam sind, muss zwar im Einzelfall juristisch geprüft werden, allerdings sollte man diese kennen und sich beim Staubsaugen daran halten.
Lärm ist der Hauptgrund für Nachbarschaftsstreit
Wer regelmäßig früh staubsaugt und Wert auf ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn legt, sollte zur Einschätzung der Lage vorab mit den direkten Nachbarn sprechen. Denn Lärm ist der häufigste Grund für Nachbarschaftsstreit. Auch wenn Sie sich an die Ruhezeiten halten, sollten Sie die Lage ausloten. Obwohl Sie ab 6:00 Uhr staubsaugen dürfen, kann das bei den Nachbarn nicht gut ankommen. Schließen Sie beim Staubsaugen die Fenster und fragen Sie nach, ob die Geräusche wahrgenommen bzw. als störend empfunden werden.