Wegen Restmüll-Verbot ab 2025

Müssen kaputte Altkleider jetzt in den Altkleidercontainer?

Alte Textilien sollen seit diesem Jahr nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Doch gilt das auch für kaputte und schmutzige Kleidung?

Wohin mit kaputten Kleidungsstücken?

© candy candy / shutterstock.com

Wohin mit kaputten Kleidungsstücken?

Von Lukas Böhl

Deutschland hat zum 1. Januar 2025 eine Vorgabe aus der EU-Abfallrichtlinie umgesetzt, nach welcher Textilien bei der Entsorgung getrennt gesammelt werden müssen. Laut § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seit diesem Jahr dafür sorgen, dass Altkleider nicht mehr einfach in der Restmülltonne landen.

Bei Verbrauchern sorgt die Gesetzesänderung aber noch für Verwirrung: Soll auch kaputte und schmutzige Kleidung in den Containern entsorgt werden? Wir haben beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nachgefragt.

Wie entsorgt man kaputte Textilien?

Laut einer Sprecherin des Bundesministeriums gehören zumindest per gesetzlicher Definition auch zerschlissene Kleidungsstücke in den Container. Allerdings hätten die Landkreise und Städte, die für die Sammlung zuständig sind, einen gewissen Spielraum, so die Sprecherin weiter. Dadurch können die Entsorgungsträger die Regelungen den lokalen Gegebenheiten anpassen.

In Stuttgart zum Beispiel sollen laut städtischem Abfall-ABC Altkleider weiterhin im Restmüll entsorgt werden, wenn diese unbrauchbar oder stark verschmutzt sind. Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen weist darauf hin, dass beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollen.

Fazit

Die Entsorgung von Altkleidern bleibt trotz der neuen Regelung regional unterschiedlich geregelt. Während die gesetzliche Grundlage vorsieht, dass auch kaputte Textilien getrennt gesammelt werden, haben Kommunen Spielraum für Ausnahmen. Verbraucher sollten sich deshalb unbedingt über die lokalen Abfallvorgaben informieren, um Fehlentsorgungen zu vermeiden. Im Zweifel helfen die Abfallberatungsstellen vor Ort weiter.

Zum Artikel

Erstellt:
3. Januar 2025, 13:36 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen