Künstliche Intelligenz
Musk lässt Klage gegen OpenAI fallen
Im Februar zog Elon Musk gegen die ChatGPT-Entwicklerfirma OpenAI vor Gericht. Doch nun gibt der Tesla-Chef auf. Experten hatten bezweifelt, dass er mit seinen Vorwürfen weit kommen würde.
Von dpa
San Francisco - Tech-Milliardär Elon Musk hat seine Vertragsverletzungsklage gegen die ChatGPT-Entwicklerfirma OpenAI fallengelassen. Gründe wurden in den Gerichtsunterlagen nicht genannt.
Für heute war in San Francisco eine Anhörung zum Antrag von OpenAI angesetzt, die Klage abzuweisen. Der Tesla-Chef hatte OpenAI im Februar verklagt. Der Unternehmer machte vor allem geltend, dass die 2015 von ihm mitgegründete Firma vom vereinbarten Weg abgekommen sei, ein nicht auf Profit ausgerichtetes Unternehmen zu sein, dessen Forschung zu Künstlicher Intelligenz der Menschheit zugutekommen sollte.
Jetzt profitiere vor allem Großinvestor Microsoft davon - nach Darstellung Musks eine "eklatante Verletzung" der ursprünglichen Gründungsvereinbarung. OpenAI konterte, es habe keine förmliche Vereinbarung gegeben, gegen die man hätte verstoßen können.
Vorwürfe auch Richtung Elon Musk
Die Firma reagierte zudem mit eigenen Vorwürfen gegen Musk. Er habe die "volle Kontrolle" über OpenAI und den Chefposten des Unternehmens angestrebt, schrieben Mitgründer des Start-ups um Chef Sam Altman in einem Blogeintrag. Auch habe Musk 2018 dafür geworben, OpenAI mit dem von ihm geführten Elektroauto-Hersteller Tesla zusammenzulegen. Musk äußerte sich nicht zu der Darstellung, die größtenteils von damaligen E-Mails belegt zu sein scheint.
Der KI-Chatbot ChatGPT hatte vor einem Jahr den Hype um Künstliche Intelligenz ins Rollen gebracht - mit Erwartungen, die von schier unbegrenzten Möglichkeiten im Digitalen bis hin zur Angst vor einem Auslöschen der Menschheit reichen. Solche KI-Chatbots werden mit gewaltigen Mengen an Informationen angelernt und können Texte auf dem sprachlichen Niveau eines Menschen formulieren. Das Prinzip dahinter ist, dass sie Wort für Wort abschätzen, wie ein Satz weitergehen sollte.