Muss die Zeitung immer ihre Informationsquelle nennen?
So arbeitet die Redaktion (33 und Schluss): „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis“
Von Florian Muhl
BACKNANG. Seitdem Präsident Donald Trump die Zügel in den Vereinigten Staaten in der Hand hält, ist auch der Begriff „Fake News“ auf der ganzen Welt verbreitet. Gemeint sind Falschmeldungen. Nachrichten, die manipuliert oder vorgetäuscht und dann veröffentlicht werden. Diese verbreiten sich dann in Windeseile überwiegend im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen sozialen Medien. Oft werden bei Fake News keine Quellen angegeben. Der Mediennutzer, Leser oder Hörer, hat zunächst kaum Chancen nachzuprüfen, ob der Wahrheitsgehalt der abgesetzten Nachricht überhaupt stimmt.
Seriöse Medien arbeiten anderes. Sie nennen ihre Quellen. Sie sagen, woher sie die Informationen bezogen haben, um einen Bericht zu erstellen. Sie nennen ihre Gesprächspartner oder lassen diese selbst zu Wort kommen. Aber ist das die Pflicht der Medien? Muss die Zeitung immer ihre Informationsquelle nennen? Nein, es gibt auch Ausnahmen. Dann beispielsweise, wenn der Informant durch die Berichterstattung Nachteile für sich, seine Familie oder ihm nahe stehende Personen zu befürchten hat.
Ähnlich sehen das die Journalisten-Gewerkschaften. Sie argumentieren: Wenn Journalisten ihre Quellen preisgeben, wird die Branche diskreditiert. Informanten trauen ihr dann nicht mehr. „Missstände können nicht mehr aufgedeckt werden“, schreibt beispielsweise die Süddeutsche Zeitung.
Im Pressekodex, der Richtlinien für die journalistische Arbeit festlegt, heißt es dazu: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“ Und: „Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.“ Habe der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibe, so sei diese Bedingung zu respektieren.
Aber, auch hier macht der Pressekodex eine Ausnahme: „Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht.“ Vertraulichkeit müsse auch nicht gewahrt werden, wenn bei sorgfältiger Güter- und Interessenabwägung gewichtige staatspolitische Gründe überwiegen würden, insbesondere wenn die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet sei.
Einer der bekanntesten Journalisten in Deutschland ist der Schriftsteller Günter Wallraff. Er recherchiert zumeist verdeckt, tritt mal als türkischer Gastarbeiter auf, das andere Mal als Bild-Journalist, um an Informationen zu kommen. Aber: Er gab keine Informanten preis.