Feiertag
Muss man am 3. Oktober arbeiten?
Hier erfahren Sie, ob der 3. Oktober überall ein Feiertag ist und in welchen Branchen für gewöhnlich trotzdem gearbeitet wird.
Von Lukas Böhl
Der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Grundsätzlich gilt, dass an diesem Tag nicht gearbeitet werden muss. Laut § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen generell verboten. Doch wie bei vielen gesetzlichen Regelungen gibt es auch hier Ausnahmen.
In welchen Branchen wird am 03. Oktober gearbeitet?
In bestimmten Branchen ist die Arbeit auch an Feiertagen wie dem 3. Oktober erlaubt. Laut § 10 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer in folgenden Bereichen tätig sein:
- Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr: Hier steht die Sicherheit der Bevölkerung im Vordergrund.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Zur Versorgung der Patienten muss auch an Feiertagen gearbeitet werden.
- Gastronomie und Beherbergung: Restaurants, Hotels und ähnliche Betriebe dürfen ebenfalls geöffnet sein.
- Medien und Presse: Journalisten, Mitarbeiter im Rundfunk und in der Presse arbeiten oft an Feiertagen, um die tagesaktuelle Berichterstattung sicherzustellen.
- Verkehrsbetriebe: Auch im öffentlichen Nahverkehr, bei Flughäfen oder der Bahn gibt es in der Regel keinen freien Tag für alle Mitarbeiter.
- Weitere Ausnahmen finden Sie im Gesetzestext.
Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Bäckereien und Konditoreien (§ 10 Abs. 3 ArbZG), die für bis zu drei Stunden an Feiertagen arbeiten dürfen.
Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie am 03. Oktober arbeiten müssen, fragen Sie am besten rechtzeitig bei der zuständigen Stelle nach.
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Muss ein Feiertagsausgleich gewährt werden?
Wer am 3. Oktober arbeiten muss, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss gemäß § 11 ArbZG innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Zudem dürfen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen auch an Feiertagen nicht überschritten werden.
Fazit
Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist am 3. Oktober von der Arbeit freigestellt. In bestimmten Branchen wie Notdiensten, Medien oder der Gastronomie ist die Arbeit jedoch auch am Feiertag gestattet. Wer an diesem Tag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ausgleichstag.