Bundestagswahl 2025

Muss man zwei Stimmen abgeben?

Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen – aber müssen sie beide nutzen? Ein Blick ins Bundeswahlgesetz klärt auf.

Muss man bei der Bundestagswahl beide Stimmen abgeben? (Beispielbild, Stimmzettel von 2021)

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Muss man bei der Bundestagswahl beide Stimmen abgeben? (Beispielbild, Stimmzettel von 2021)

Von Katrin Jokic

Am 23. Februar wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Dabei erhalten Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel mit zwei Wahlmöglichkeiten: die Erststimme für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Partei. Doch ist es verpflichtend, beide Stimmen abzugeben? Oder reicht auch eine?

Darf man bei der Bundestagswahl auch nur eine Stimme abgeben?

Ja, es ist möglich, auch nur eine Stimme abzugeben. In § 39 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) heißt es: „Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.“

Eine nicht abgegebene Stimme wird also als ungültig gewertet, während die eindeutig gekennzeichnete Stimme gültig bleibt. Das bedeutet, dass der Stimmzettel auch dann teilweise gewertet wird, wenn nur eine der beiden Stimmen abgegeben wurde. Auch die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass eine einzelne Stimmabgabe nicht zur vollständigen Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Warum nur eine Stimme abgeben?

Manche Menschen empfinden es als sinnvoll, nur eine Stimme abzugeben, wenn sie bewusst ein Zeichen setzen möchte. Gewissermaßen möchten sie damit also taktisch wählen.

Beispielsweise könnten Personen, die keinen der aufgestellten Direktkandidaten unterstützen möchten, nur die Zweitstimme abgeben, um die Parteienverteilung im Bundestag zu beeinflussen.

Umgekehrt könnten Wählerinnen und Wähler, die eine bestimmte Person im Wahlkreis unterstützen, aber keine der aufgestellten Parteien wählen möchten, nur ihre Erststimme abgeben.

Allerdings führt eine solche Strategie oft dazu, dass das Wahlergebnis nicht in vollem Umfang die eigene politische Haltung widerspiegelt.

Wofür ist die Erst- und wofür die Zweitstimme?

Die beiden Stimmen haben unterschiedliche Funktionen im deutschen Wahlsystem:

  • Erststimme:Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen erhält das Mandat nach dem Prinzip der Mehrheitswahl.
  • Zweitstimme: Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie bestimmt, wie viele Mandate einer Partei insgesamt zustehen. Erst durch die Zweitstimme wird das Verhältniswahlrecht umgesetzt. Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen, um in den Bundestag einzuziehen.

Wer unsicher ist, wie er seine Stimmen vergeben soll, kann sich vor der Wahl ausführlich informieren. Ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien hilft, die politischen Positionen und Ziele besser zu verstehen. Zudem gibt es digitale Tools wie den Wahl-O-Mat, der anhand von Fragen zu verschiedenen politischen Themen zeigt, welche Partei den eigenen Überzeugungen am nächsten steht. Diese Hilfsmittel können eine wertvolle Orientierung bieten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und beide Stimmen gezielt einzusetzen.

Es ist möglich, nur eine Stimme abzugeben. Die Zweitstimme ist jedoch maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag, während die Erststimme die Wahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten im jeweiligen Wahlkreis beeinflusst. Wer sich umfassend informieren möchte, kann sich mit den Kandidierenden und den Parteiprogrammen auseinandersetzen, um eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen.

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Erstellt:
13. Februar 2025, 10:36 Uhr

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