Tödlicher Unfall auf A5

Mutmaßlicher Raser legt Geständnis ab

Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Der stirbt an der Unfallstelle. Vor Gericht erinnert sich der mutmaßliche Raser unter Tränen an den Abend.

Bei dem Unfall auf der A5 ist ein Mensch gestorben. (Symbolbild)

© Stefan Puchner/dpa/Stefan Puchner

Bei dem Unfall auf der A5 ist ein Mensch gestorben. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Nach einem tödlichen Unfall auf der A5 in Südbaden hat ein Sportwagen-Fahrer vor Gericht unter Tränen eingeräumt, betrunken und deutlich zu schnell mit seinem Porsche auf das Auto des späteren Opfers aufgefahren zu sein. „Ich trage die Schuld daran, dass es zu dem Unfall gekommen ist“, sagte der 31-jährige Deutsche vor dem Amtsgericht Lörrach. „Das war ein großer Fehler, den ich mir nie verzeihen kann.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Basel wohnenden Mann vor, den fatalen Crash an einem späten Abend im August 2023 auf der Autobahn zwischen Basel und Freiburg verursacht zu haben. 

Nach ihren Angaben soll der mutmaßliche Raser das Auto in einem Abschnitt ohne Tempolimit auf mindestens 243 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Sie strebt eine Verurteilung wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der fahrlässigen Tötung gegen den nicht vorbestraften Mann an. Der 59 Jahre alte Fahrer des anderen Autos starb noch an der Unfallstelle. Der Sportwagen-Fahrer und sein Beifahrer erlitten leichtere Verletzungen. 

Ein Amtsgericht darf zu Geldstrafen und zu Freiheitsstrafen verurteilen – allerdings nur bis zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen. Ein Urteil noch im Tagesverlauf ist nicht ausgeschlossen.

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Erstellt:
21. November 2024, 11:12 Uhr

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