Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Mutmaßlicher Russland-Spion Dieter S. bleibt in U-Haft

Der mutmaßliche Russland-Spion Dieter S. bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof sieht verschiedene Voraussetzungen dafür als gegeben an.

Der Bundesgerichtshof  sieht verschiedene Voraussetzungen dafür als gegeben an, dass Dieter S. in U-Haft bleiben muss.

© dpa/Uli Deck

Der Bundesgerichtshof sieht verschiedene Voraussetzungen dafür als gegeben an, dass Dieter S. in U-Haft bleiben muss.

Von red/AFP

Der mutmaßliche Russland-Spion Dieter S. bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht verschiedene Voraussetzungen dafür als gegeben an, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte vor einem Monat vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen S. wegen weiterer Vorwürfe erhoben.

Sie wirft dem Deutschrussen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Von Ende 2014 bis September 2016 soll er in der Ostukraine Kämpfer einer bewaffneten Einheit der selbsternannten prorussischen Volksrepublik Donezk gewesen zu sein.

War Dieter S. Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland?

Es sei hochwahrscheinlich, dass S. unter anderem am Flughafen Donezk und in der Kleinstadt Marinka gekämpft habe, erklärte der BGH. Bei seinen Einsätzen habe er jeweils eine Schusswaffe dabei gehabt. Er selbst und die Brigade seien außerdem mit Sturmgewehren, Panzerfäusten und Nachtsichtgeräten ausgerüstet gewesen.

Nach der Festnahme von S. im April stand sechs Monate später die Haftprüfung an. Der BGH bejahte nun den dringenden Tatverdacht der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und des Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Bewertung werde nicht dadurch verändert, dass sich die Verantwortlichen als Organe eines Staats gerierten, erklärte er. Außerdem sah der BGH die Haftgründe Fluchtgefahr und Schwerkriminalität.

Dieter S. soll sich über Sabotageaktionen ausgetauscht haben

Ermittelt wird gegen S. auch wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Dieses Verfahren soll demnächst abgeschlossen werden, wie die Bundesanwaltschaft Ende Oktober ankündigte. S. war im April in Bayreuth in Bayern festgenommen worden. Er soll Kontakt zu jemanden gehabt haben, der an einen russischen Geheimdienst angebunden ist, und sich mit ihm über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht haben.

Er habe sich dazu bereit erklärt, „Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen“, erklärte die Bundesanwaltschaft nach seiner Festnahme. Zur Vorbereitung soll er Informationen über potenzielle Anschlagsziele gesammelt haben.

Neben ihm wurde ein mutmaßlicher Komplize festgenommen. Alexander J. soll S. bei seinen geplanten Sabotageaktionen geholfen haben. Die beiden Deutschrussen hätten Anschlagsziele mit Blick auf die Militärhilfe für die Ukraine ausgekundschaftet, darunter Einrichtungen der US-Streitkräfte, teilte die Bundesanwaltschaft damals mit. Ihr Ziel sei es gewesen, „die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren“.

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Erstellt:
18. November 2024, 12:55 Uhr

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