Berlin

Mutter soll ihr Kleinkind in Katzenbox aus Fenster geworfen haben

Eine 41-Jährige, die ihre zweijährige Tochter in Berlin mutmaßlich in einer Katzenbox aus dem Fenster warf, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Eine entsprechende Antragsschrift wurde nun eingereicht.

Die Mutter wurde am Tattag im Juni in Berlin von der Polizei festgenommen. (Symbolfoto)

© dpa/Friso Gentsch

Die Mutter wurde am Tattag im Juni in Berlin von der Polizei festgenommen. (Symbolfoto)

Von red/AFP

Eine 41-Jährige, die ihre zweijährige Tochter in Berlin-Altglienicke mutmaßlich in einer Katzenbox aus dem Fenster warf, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden.

Eine entsprechende Antragsschrift in einem Sicherungsverfahren sei beim Landgericht Berlin eingereicht worden, teilte die Behörde am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. 

Mutter soll Tochter aus dem dritten Stock geworfen haben

Die Frau soll das Kind laut Anklage im Juni in eine Katzenbox gesperrt, sie verriegelt und dann aus dem Fenster ihrer Wohnung im dritten Stock geworfen haben - ebenso wie kurz zuvor schon eine Tüte Abfall.

„Sie soll damit bewusst ihre Tochter wie den zur Entsorgung zuvor bestimmten Abfall behandelt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen niedriger Beweggründe ausgeht“, hieß es von der Anklagebehörde. 

Katzenbox fällt elf Meter tief

Die Katzenbox fiel elf Meter in die Tiefe und prallte vor dem Haus auf den gepflasterten Boden mit eingelassenem Fahrradständer auf, wie es hieß. Durch den Aufprall erlitt das Mädchen eine Unterschenkel- und Beckenfraktur, Stauchungen der Lunge und der Lendenwirbelsäule sowie Schwellungen und Hämatome im Gesicht.

Die Beschuldigte wurde am Tattag festgenommen und ist seitdem vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Die Staatsanwaltschaft sieht eigenen Angaben zufolge Anhaltspunkte dafür, dass die Frau zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war.

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Erstellt:
23. September 2024, 11:04 Uhr

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