Straftäter aus Illerkirchberg
Nach dem Abschiebeflug: Ein Dorf atmet auf
Unter den am Freitag ausgereisten Afghanen ist der verurteilte Vergewaltiger N. aus Illerkirchberg. Nicht nur der Bürgermeister zeigt sich erleichtert.
Von Rüdiger Bäßler
Die Liste der Straftaten, verübt von den 28 Afghanen, die am Freitag Richtung Kabul ausgereist sind, ist lang. Eine ragt bundesweit heraus: die Gruppenvergewaltigung von Illerkirchberg, verübt in der Halloween-Nacht 2019 in einer damaligen Flüchtlingsunterkunft von Illerkirchberg an einem 14-jährigen Mädchen. Als Täter wurden vier aus dem Irak und Afghanistan stammende Männer im Alter von damals 17 bis 26 Jahren ermittelt und verurteilt. Unter ihnen der Afghane N., heute 31 Jahre alt. Gut zwei Jahre Haft saß er im Gefängnis ab, danach musste ihn die 5000-Einwohner-Gemeinde im Alb-Donau-Kreis erneut unterbringen. Die Empörung darüber war riesig.
Nun, da der Mann doch abgeschoben werden konnte, zeigt sich Bürgermeister Markus Häußler erleichtert. „Zwar kam die Entscheidung spät, aber sie ist gekommen“, sagte er am Freitag. Den Mann nach seiner Haftentlassung erneut unterbringen zu müssen, sei für die Gemeinde „der sprichwörtliche Stachel im Fleisch“ gewesen.
Die Dorfbewohner hatten schon lange genug
Der Fall N. war im Dezember 2022 hochgekocht, kurz nach der Ermordung der 14-jährigen Ece durch einen Asylbewerber aus Eritrea, die sich ebenfalls in Illerkirchberg zugetragen hatte. In die erregten Debatten um die öffentliche Sicherheit in der Gemeinde, so etwa bei einer Bürgerversammlung am 19. Januar 2023, fiel die Nachricht vom afghanischen Vergewaltiger, der sich nach seiner Haft wieder vor Ort bewegte. Inhaltlich hatten die Fälle des Afghanen und des Eritreers nichts miteinander zu tun – gefühlt für die Einwohner aber sehr wohl.
Und offenbar auch für die baden-württembergische Politik. Ende 2022, eine Woche nach dem Tod der 14-jährigen Ece, hatte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) bei der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf die Abschiebung von N. gedrängt – trotz des damals geltenden Bundesbeschlusses, abgelehnte Asylbewerber nicht mehr ins Regime der wieder an die Macht gelangten radikalislamischen Taliban auszufliegen. Faeser hatte ausrichten lassen, Abschiebeflüge nach Kabul seien für Asylbewerber und Flugzeugbesatzungen zu gefährlich.
Der Afghane N. wird im Oktober Vater
Auf die fragile Menschenrechtslage in Afghanistan verwiesen auch am Freitag erneut Flüchtlingshelfer in Deutschland. Der Ulmer Anwalt Christoph Käss, der N. zuletzt im Asylverfahren vertrat, nannte die Abschiebung seines Mandanten eine „Unmenschlichkeit“. Der 31-Jährige lebe in einer Beziehung, werde im Oktober Vater. „Das Kind wird die deutsche Staatsangehörigkeit haben.“ Von N. gehe keine Gefahr mehr aus. „Wo der Sinn ist, eine junge Familie auseinanderzureißen, bedarf schon der Erklärung“, so der Anwalt.
Erleichterung über den Abschiebeflug vom Freitag hingegen auch bei Markus Müller, dem stellvertretenden Landrat des Alb-Donau-Kreises. Er sprach von einer „guten Nachricht“ und sagte, die Kreisverwaltung habe „im Fall des verurteilten Vergewaltigers Herrn N. seit seiner Haftentlassung immer gefordert, dass dieser nicht nach Illerkirchberg zurückkehrt, sondern abgeschoben wird“. Nun wäre wichtig, „dass diese Aktion kein Einzelfall bleibt“.