Amtsgericht in Landau

Nach Flucht von Mörder: Prozess gegen mutmaßlichen Helfer

Ein Häftling türmt bei einem bewachten Ausgang, monatelang fehlt jede Spur von ihm. Dann wird er fernab von Deutschland gefasst. Was ein möglicher Komplize vor Gericht dazu sagt.

Der Gefangene war trotz einer elektronischen Fußfessel geflohen (Symbolbild).

© dpa/Julian Stratenschulte

Der Gefangene war trotz einer elektronischen Fußfessel geflohen (Symbolbild).

Von red/dpa

Mehr als ein Jahr nach der Flucht eines verurteilten Mörders trotz Bewachung bei einem Ausgang in Rheinland-Pfalz hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Helfer begonnen. Vor dem Amtsgericht Landau/Pfalz bestritt der 46 Jahre alte Mann den Vorwurf der Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung vollumfänglich.

Er kenne den Geflohenen zwar aus gemeinsamer sechsjähriger Haft in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg), räumte der Angeklagte in einer selbst vorgelesenen Erklärung ein. Er habe ihn aber nicht in seinem Plan bestärkt und sei auch nicht an dessen Flucht beteiligt gewesen. Der Prozess soll am 3. Februar fortgesetzt werden, dann mit ersten Zeugen.

Der Fall hatte die Öffentlichkeit monatelang in Atem gehalten. Trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten war der Häftling der JVA Bruchsal am 30. Oktober 2023 während eines Ausgangs bei Germersheim (Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen.

Der Angeklagte, der nun in Landau vor Gericht steht, soll an einem Treffpunkt gewartet und in seinem Auto den damals 43 Jahre alten Gefangenen nach Polen gebracht haben. Der Entflohene wurde am 28. Juli 2024 in der südosteuropäischen Republik Moldau festgenommen. Der Deutsch-Kasache muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, auch die besondere Schwere der Schuld war 2012 vom Landgericht Karlsruhe festgestellt worden.

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Erstellt:
14. Januar 2025, 15:34 Uhr

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