Mordfall bei Konstanz

Nach Leichenfund: Höri-Mordprozess wird verlängert

Eigentlich sollte bis Mitte Dezember verhandelt werden, doch der Höri-Mordprozess in Konstanz soll erst im neuen Jahr enden. Erst vergangene Woche wurden die sterblichen Überreste des Getöteten ausgegraben.

Dem 49-Jährigen wird Mord aus Habgier vorgeworfen. 

© dpa/Silas Stein

Dem 49-Jährigen wird Mord aus Habgier vorgeworfen. 

Von red/dpa

Nach dem Fund einer Leiche ist der sogenannte Höri-Mordprozess bis Mitte Februar verlängert worden. Nach der überraschenden Wendung der vergangenen Woche müssten weitere Beweise erhoben werden, teilte das Landgericht Konstanz mit. Angeklagt ist ein 49-Jähriger aus Kleve in Nordrhein-Westfalen, der den 51-jährigen Halbbruder seiner damaligen Partnerin getötet haben soll. Dem Deutschen wird Mord aus Habgier vorgeworfen. 

Laut Anklage spielte sich die Tat vor mehr als fünf Jahren in der Gemeinde Gaienhofen auf der Bodensee-Halbinsel Höri ab. Nachdem mehr als fünf Jahre von der Leiche jede Spur gefehlt hatte, wurden die sterblichen Überreste des Mannes in der vergangenen Woche ausgegraben.

Der Angeklagte hatte die Ermittler zu der Leiche geführt. Auf dem Grundstück hatte der Vermisste zuletzt gelebt. Der Prozess gegen den Mann hatte Mitte Oktober begonnen und war bis Mitte Dezember angesetzt worden.

Früh im Visier der Ermittler

Der 49-Jährige und seine damalige Lebensgefährtin waren bereits kurz nach der Vermisstenmeldung durch Familienangehörige in das Visier der Ermittler geraten, kamen aber aus Mangel an Beweisen wieder auf freien Fuß. Es gab noch einen weiteren Verdächtigen. Auch er wurde wieder freigelassen.

Die Halbschwester des Opfers wurde laut Gericht für den 18. Dezember erneut als Zeugin vorgeladen. Sie hatte eine erste Ladung abgewiesen. Der Angeklagte hatte die 50-Jährige in seiner Einlassung belastet. 

Mithilfe verdeckter Ermittlungen überführt

Der Tatverdächtige war am 6. Juni dieses Jahres in seiner Wohnung in Kleve festgenommen worden. Er wurde mit Hilfe von verdeckten Ermittlern überführt. Ihnen soll der mutmaßliche Haupttäter den Tatablauf geschildert haben, den nur der Täter so kennen kann.

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Erstellt:
5. Dezember 2024, 12:14 Uhr

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