Nachbarin getötet: Mann erhält lebenslange Haftstrafe
dpa/lsw Tübingen. Wegen Mordes und Raubes hat das Landgericht in Tübingen einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 44-Jährige seine Nachbarin getötet hat. Außerdem attestierten die Richter dem Angeklagten am Donnerstag, dass er in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung gehandelt hat. Der Angeklagte hat das Urteil am Donnerstag angenommen und darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen, wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte.
Bereits zum Prozessauftakt hatte der Tscheche ausgesagt, er habe der Frau mehrere Male auf die Brust geschlagen. Da sie nicht mehr geatmet habe, habe er ihr später das Genick gebrochen. Die Anklagebehörde hatte dem Mann aus Rottenburg am Neckar vorgeworfen, er habe die 66 Jahre alte Nachbarin im Januar ausgeraubt und sie dann umgebracht, um die Tat zu vertuschen. Der Mann lebte demnach in einer anderen Wohnung im selben Haus als Betreuer einer pflegebedürftigen Seniorin.
Am 7. Januar soll der Mann in die Wohnung seiner Nachbarin gegangen sein, um diese zu bestehlen. Dann soll er auf die Frau eingeschlagen und sie gewürgt haben. Er stahl dann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Geld, ein Mobiltelefon, eine EC-Karte und weitere Wertgegenstände. Vermutlich am nächsten Tag, habe er die Frau erwürgt. Die Frau wurde am 8. Januar tot in ihrer Wohnung gefunden.
© dpa-infocom, dpa:210708-99-310991/2