Nächste Runde im Streit um Hausordnung im Landtag
dpa/lsw Stuttgart. Die neue Hausordnung soll den Landtag sicherer machen - der AfD-Landtagsfraktion gehen die Regeln allerdings gegen den Strich.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich am Montag (10.30 Uhr) erneut mit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Landtagspräsidentin in Baden-Württemberg und ihre Hausordnung. Die Abgeordneten sehen in den Regelungen der Hausordnung ihre Rechte als Fraktion und Mitglieder des Landtags verletzt, wie der Gerichtshof in Stuttgart mitteilte.
Die Vorschriften sehen vor, dass Beschäftigten von Fraktionen und Abgeordneten zunächst nur Zutritt zu dem Haus der Abgeordneten gewährt wird, in dem ihr Arbeitgeber und ihre Arbeitsplätze untergebracht sind. Ein umfassenderes Zugangsrecht in das Haus des Landtags, etwa um in den Plenarsaal oder Sitzungssäle der Ausschüsse zu gelangen, bekommt nur, wer sich einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzieht. Diese führt das Landeskriminalamt laut Hausordnung anhand einer Recherche in ihrer Datenbank durch.
Den entsprechenden Eilantrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Hausordnung hat der Verfassungsgerichtshof im Juni vergangenen Jahres zurückgewiesen. Ein Urteil werde nach der Verhandlung am Montag frühestens im Frühjahr erwartet, sagte eine Sprecherin des Gerichtshofs.
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