Gefahr für Tiere

Naturschützer warnen vor Klebefallen für Insekten

Klebefallen sind ein beliebtes Mittel gegen lästige Insekten. Doch Naturschützer raten von den leuchtend gelben Ködern ab: Daran könnten sich auch Bienen, Vögel oder Fledermäuse festkleben.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern warnt vor Klebefallen für Insekten: Wenn diese in Gärten oder auf Balkonen ausgelegt würden, könnten sich auch Vögel und Fledermäuse daran festkleben.

© Christian Söder/LBV Bildarchiv/dpa

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern warnt vor Klebefallen für Insekten: Wenn diese in Gärten oder auf Balkonen ausgelegt würden, könnten sich auch Vögel und Fledermäuse daran festkleben.

Von dpa

Hilpoltstein - Klebefallen für lästige Insekten sind auch für andere Wildtiere gefährlich. Unter anderem Vögel, Fledermäuse, Bienen, Schmetterlinge und Schwebfliegen könnten sich an sogenannten Gelbtafeln oder kleinen Gelbstickern mit Spezialleim festkleben, warnt der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) mit Sitz im mittelfränkischen Hilpoltstein (Landkreis Roth).

Gerade Fledermäuse seien gefährdet, sagte eine Biologin des LBV: Beim Versuch, festklebende Insekten zu erbeuten, gerieten sie oft selbst in die Falle. "Bei ihren Befreiungsversuchen ziehen sie sich oft starke Hautverletzungen zu", sagte die Naturwissenschaftlerin. Vögel könnten sich beim Kontakt mit Klebefallen Federn ausreißen oder ihr Gefieder so stark verkleben, dass sie anschließend nicht mehr fliegen können und zur Beute für Katzen oder Marder werden.

LBV rät stattdessen zur Förderung insektenfressender Arten

Der LBV rät deshalb davon ab, solche Klebefallen im eigenen Garten oder auf dem Balkon auszulegen. Besser sei es, insektenfressende Arten zu fördern, die das biologische Gleichgewicht erhalten.

Gelbtafeln sind klebrige gelbe Papp- oder Kunststofftafeln, die häufig zur Bekämpfung von Blattläusen, Pflanzenschädlingen oder verschiedenen Fliegenarten verwendet werden. Die leuchtend gelbe Farbe lockt Insekten an, die an der klebrigen Oberfläche haften bleiben.

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Erstellt:
29. Juli 2024, 13:16 Uhr

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