Rede vor dem US-Parlament

Netanjahu: Israel zielt nicht auf Zivilisten in Gaza ab

Netanjahu weist bei seiner Ansprache im Kongress Vorwürfe zurück, Israel habe im Gaza-Krieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen.

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu bei seiner Rede vor dem US-Parlament

© dpa/Julia Nikhinson

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu bei seiner Rede vor dem US-Parlament

Von Matthias Kapaun

Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat vor dem Kongress in Washington Vorwürfe zurückgewiesen, Israel ziele im Gaza-Krieg absichtlich auf Zivilisten ab. „Die israelische Armee hat Millionen von Flugblättern abgeworfen, Millionen von SMS, Hunderttausende Telefongespräche geführt, um Schaden an palästinensischen Zivilisten zu verhindern“, sagte Netanjahu.

Gleichzeitig habe die islamistische Palästinenserorganisation Hamas „alles in ihrer Macht Stehende getan, um palästinensische Zivilisten in Gefahr zu bringen“. Sie hätten etwa Raketen aus Schulen, Krankenhäusern und Moscheen abgefeuert. Er warf der Hamas vor, Zivilisten als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen. „Was für eine monströse Bosheit. Für Israel ist jeder Tod eines Zivilisten eine Tragödie - für die Hamas ist es eine Strategie.“

Laut Netanjahu habe es verhältnismäßig wenig zivile Opfer gegeben

Er sagte zudem, im Gaza-Krieg habe es verhältnismäßig wenig zivile Opfer gegeben, im Vergleich zu Kriegen in Wohngebieten in anderen Ländern. Besonders niedrig seien zivile Verluste in der Stadt Rafah im Süden des Gazastreifen gewesen. Dies widerspricht den Zahlen des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums. Diese unterscheiden allerdings nicht zwischen getöteten Zivilisten und Kombattanten.

Der Chefankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, Karim Khan, hatte im Mai Haftbefehle gegen Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant sowie drei Anführer der palästinensischen Terrororganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Das Gericht muss über diese Anträge erst entscheiden.

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Erstellt:
24. Juli 2024, 21:20 Uhr
Aktualisiert:
24. Juli 2024, 21:29 Uhr

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