Neue Schloss Baden-Baden: Gemeinderat ebnet Neuanfang
dpa/lsw Baden-Baden. Neue Möglichkeiten für das Neue Schloss Baden-Baden: Der Gemeinderat hat am Montagabend den Weg für eine Alternativnutzung zum geplanten Luxushotel geebnet. Eine Mehrheit sprach sich mit 35 Stimmen dafür aus, die Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten, wie ein Stadtsprecher berichtete. Es gab zudem fünf Nein-Stimmen.
Das historische Kleinod ist seit 2003 im Besitz der kuwaitischen Geschäftsfrau Fawzia Al-Hassawi. Sie will die ehemalige Residenz der badischen Markgrafen für 90 Millionen Euro zum Luxushotel umbauen und damit eines der wohl schönsten Schlösser im Südwesten vor dem Verfall retten. Viel passiert ist in 20 Jahren allerdings nicht. An der Realisierung der Hotelpläne hat man in der Kurstadt inzwischen erhebliche Zweifel.
Ohne Bebauungsplan kann die neue Schlossherrin ihre bisherigen Hotelpläne nicht verwirklichen. Gewonnen ist für das vom Verfall bedrohte stadtbildprägende Gebäude hoch über Baden-Baden damit zunächst nichts. In der Stadt hoffen einige, dass die Eigentümerin das Handtuch wirft und sich ein neuer Investor findet. Der ist jedoch nicht in Sicht.
Die badische Markgrafenfamilie hatte sich in den 1990er Jahren außerstande gesehen, die aus dem 14. Jahrhundert stammende Anlage weiter zu unterhalten. Land und Stadt winkten angesichts eigener Finanznöte ab. Daraufhin wurde nahezu das gesamte Inventar 1995 versteigert. Badische Kunstschätze wurden zum Entsetzen von Historikern über die ganze Welt verstreut. Einem der wohl schönsten Schlösser im Südwesten droht seitdem der Verfall.
Die neue Schlossherrin ließ unter anderem das Dach des Gebäudes neu decken, bekämpfte den Hausschwamm und erneuerte Schlossmauern. Weil ein Gartenhäuschen im Schlossbau einem von ihr geplanten zusätzlichen Neubau hinter dem Schloss im Weg stand, wurde es versetzt.
Ein schon 2001 aufgestellter, später von der Eigentümerin modifizierter Bebauungsplan sollte neben dem Erhalt des Schlosses eine Hotelnutzung ermöglichen. Die über 20-jährige Erfahrung mit dem Bebauungsplan spreche dafür, dass sich die Nutzung wirtschaftlich nicht verwirklichen lasse, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Und: „Die Eigentümerin sieht sich augenscheinlich nicht in der Lage, das Vorhaben umzusetzen, denn die erteilte Baugenehmigung ist erloschen.“ Anlass für die Einleitung des Aufhebungsverfahrens war ein interfraktioneller Antrag der Freien Bürger für Baden-Baden (FBB), von Grünen und FDP.
© dpa-infocom, dpa:220221-99-229895/2