Neuordnung der Abgeordneten-Altersversorgung

dpa/lsw Stuttgart. Die Neuordnung der Altersversorgung für Abgeordnete in Baden-Württemberg rückt näher. Das Landtagspräsidium stimmte am Dienstagabend mehrheitlich - mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD - für den Beitritt Baden-Württembergs zum bestehenden Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, wie Teilnehmer berichteten. Der Beitritt soll zum 1. Dezember dieses Jahres erfolgen. Als nächstes soll nun der entsprechende Gesetzentwurf für die geplante Änderung vorbereitet werden.

Um die Altersversorgung der Abgeordneten hat es große Diskussionen gegeben: Der Landtag hatte in einem Hau-Ruck-Verfahren im Februar 2017 beschlossen, die Rückkehr zur lohnenswerteren Staatspension zu ermöglichen. Als Grund dafür wurde angeführt, dass die bestehende private Vorsorge nicht lukrativ sei. Nach großer Kritik kassierte das Parlament die Entscheidung kurz darauf wieder. Daraufhin wurde eine Kommission eingesetzt, um unabhängig Vorschläge zu erarbeiten.

Die Kommission wie auch ein Bürgerforum sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass sich die Abgeordneten dem bestehenden Versorgungswerk für Parlamentarier aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anschließen. Dessen Mitglieder zahlen Pflichtbeiträge in eine auf sie zugeschnittene Variante einer solidarischen Versicherung.

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Erstellt:
9. Juli 2019, 20:10 Uhr

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