Noten für Betragen und Fleiß in Sachsen sind zulässig

dpa Bautzen.

Kopfnoten für sächsische Schüler sind bis auf weiteres rechtens. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen wurden die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung für zulässig erklärt. Damit gab das Gericht einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden von Ende November 2018 statt. Die Dresdner Richter hatten seinerzeit auf Antrag eines Oberschülers entschieden, dass Kopfnoten sein Recht auf freie Berufswahl einschränken könnten.

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6. Mai 2019, 19:49 Uhr
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