Klage der AfD
Nürnberg muss Allianz gegen Rechtsextremismus verlassen
Nürnberg verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen ihre Pflicht zur Neutralität, wenn sie einer Organisation angehört, die sich gegen die AfD positioniert. Das Urteil könnte deutschlandweit Folgen haben.
Von red/epd
Die Stadt Nürnberg muss aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ austreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach einen solchen Austritt verlangen kann, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Stadt Nürnberg müsse sich als Mitglied der Allianz Aussagen dieser zurechnen lassen. Weil sich die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ mehrfach deutlich öffentlich gegen die AfD positioniert habe, verletzte das die Neutralitätspflicht der Kommune. (AZ: 4 B 23.2005)
In der mündlichen Verhandlung hatte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtshofs bereits auf die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach festgestellte Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität hingewiesen. Dieser könne sich die Stadt nicht dadurch entziehen, dass sie sich mit anderen Kommunen und Organisationen in einer Allianz zusammenschließe. Eine „kommunale Öffentlichkeitsarbeit“, die sich gegen eine nicht verbotene Partei richte, verstoße gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der AfD auf Gleichberechtigung.
Urteil könnte deutschlandweit Folgen für Kommunen haben
Das Gericht sieht in seinem Urteil vom vergangenen Donnerstag einen „wirksamen Rechtsschutz“ der klagenden AfD nur dadurch gewährt, dass man der Partei gegenüber der Stadt einen Anspruch auf Austritt aus dem Verein zuerkenne. Die Stadt Nürnberg könnte Mitglied bleiben, so das Gericht, wenn die Allianz künftig auf explizite AfD-Kritik verzichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kassierte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach in erster Instanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Das Urteil des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Denn von den 487 Mitgliedern der 2009 gegründeten Allianz sind ziemlich genau ein Drittel Kommunen. Die Allianz und die Stadt Nürnberg haben bisher nicht auf das Urteil reagiert.